Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften
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Anfrage vom 28.04.2009, A 907
Betreff: Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften Mit dem Bericht B 241 vom 20.04.2009 wird eine aktuelle Auflistung der Mandatsträger der Stadt Frankfurt am Main in den Gremien der städtischen Gesellschaften vorgelegt. In der Anlage 2 - Städtische Gesellschaften - wird ausgeführt, dass die Mandatsverteilung "in der Regel nach Hare-Niemeyer erfolgt", sofern nicht gemäß dem Gesellschaftervertrag bestimmte Funktionsträger ein Mandat ausüben. Bei der Durchsicht des Berichts stellt man jedoch fest, dass die Mandatsverteilung nur bei einem geringen Anteil der genannten Gesellschaften nach Hare-Niemeyer erfolgt sein kann. Bei mindestens 41 der 54 Gesellschaften (80 Prozent) kann dieses Verfahren alleine deshalb ausgeschlossen werden, weil die jeweilige Anzahl der Mandate der Grünen größer ist als die der SPD und/oder die FDP ein Mandat besitzt, während die Linke nicht mandatiert ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Bei welchen der in der Anlage 2 genannten Gesellschaften erfolgt die Mandatsverteilung tatsächlich nach Hare-Niemeyer?
- Bei welchen der in der Anlage 2 genannten Gesellschaften bestimmt der Gesellschaftervertrag die Mandatierung bestimmter Funktionsträger?
- Um welche Funktionsträger handelt es sich dabei?
- Bei welchen der in der Anlage 2 genannten Gesellschaften erfolgt die Mandatsverteilung - unabhängig von der Mandatierung bestimmter Funktionsträger - nach einem abweichenden Verfahren (d.h. nicht nach Hare-Niemeyer)?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2009BB 241Städtische Vertreterinnen und Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der WirtschaftMagistratsbericht
- 28. April 2009Sie sind hierAA 907Aufsichtsräte in städtischen GesellschaftenSTVV-Anfrage · FAG
- 20. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 606Aufsichtsräte in städtischen GesellschaftenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate