Wirtschaftliche Folgen des Ausfalls von Flügen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 09.12.2014, A 755
Betreff: Wirtschaftliche Folgen des Ausfalls von Flügen In den vergangenen Jahren kam es immer wieder aus unterschiedlichen Gründen zu erheblichen Flugausfällen am Frankfurter Flughafen. So wurde etwa im April 2010 aufgrund eines Vulkanausbruchs in Island über mehrere Wochen fast der gesamte Luftverkehr in Europa eingestellt. Im laufenden Jahr 2014 gab es alleine durch Streiks erhebliche Störungen des Luftverkehrs, zuletzt an den ersten Dezembertagen. Glaubt man den Vertretern der Fraport AG und den Politikern der CDU, so sind Störungen am Flughafen - dem Herzmuskel der Region - mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Stadt und des gesamten Landes verbunden. Störungen im Luftverkehr haben nach deren Auffassung katastrophale Auswirkungen und führen zur wirtschaftlichen Verelendung der Region. So führte die damalige Oberbürgermeisterin Roth am 16.01.2008 in der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Streichung von wenigen nächtlichen Flugbewegungen aus: "Ich möchte Ihnen verdeutlichen, dass mit einer Beschlussfassung im Sinne des von mir eben zitierten Antrages dem wirtschaftlichen und sozialen Wohl der Stadt Frankfurt schwerer Schaden zugefügt würde. Dieser Beschluss, der damals gefasst wurde und dem ich widersprochen habe, bedeutet neben einer Beschädigung der städtischen Infrastruktur auch eine Verhinderung von Arbeitsplätzen sowie eine drohende Vernichtung derselben. In der Folge ergibt sich ein negativer Beitrag zur sozialen Leistungsfähigkeit unserer Stadt". Nichts von dieser düsteren Prophezeiung ist eingetreten - es war die übliche Fraport-gesteuerte Katastrophen-Propaganda. Auch zahlreiche Luftfrachtunternehmen schilderten in düsteren Farben den unmittelbar bevorstehenden Weltuntergang, wenn deren Forderungen nach einer ausreichenden Anzahl von "unverzichtbaren" (O-Ton LH-Cargo) Flugbewegungen - auch in der Nacht - nicht erfüllt würde ("Die Fracht braucht die Nacht"): Tausende von Arbeitsplätzen würden wegfallen, die Familien der Beschäftigten würden obdachlos und verhungern oder erfrieren. Nichts davon ist eingetreten. Im Gegenteil: wer am 04.12.2014 die FNP zur Hand nahm, wurde unter der Überschrift "Streik bei Frachtfliegern stellt kein Problem dar" eines Besseren belehrt. Dort wurde berichtet, dass beim zehnten Warnstreik der der Lufthansa-Piloten auch wieder die Frachttochter Lufthansa Cargo betroffen ist. Mit einer einzigen Ausnahme konnten jedoch sämtliche Flüge stattfinden, indem "einzelne Verbindungen zeitlich um einige Stunden verlegt" wurden, so dass sie außerhalb des Streikzeitraums liegen. Daher blieben die Auswirkungen der Streiks überschaubar: "In Frankfurts Läden fehlte es nicht an exotischem Obst. Andrea Peters, Sprecherin des Frischezentrums in Kalbach, versichert: "Wir hatten nicht einmal Schwierigkeiten, als 2010 dieser isländische Vulkan ausgebrochen ist und tagelang überhaupt keine Maschine in der Luft war." Die Händler zeigten Flexibilität, und in keinem Supermarkt fehlten exotische Frischeprodukte". Das wird auch von Frachtunternehmen bestätigt, z.B. von DB Schenker: "Warnstreiks bei einer Linie lösen keine Panik aus. "Wir wechseln kurzfristig auf andere Gesellschaften und können auch ganze Maschinen chartern. Der Markt gibt das her, es sind genügend freie Kapazitäten vorhanden", sagte ein Sprecher. "Für uns ist das Alltag"." Auch ein LH-Cargo-Sprecher bestätigt die allgemeine Flexibilität: "Wir können unseren Kunden anbieten, einen Tag später zu fliegen oder auf Passagierflugzeuge umzubuchen. Oder sie müssen eben die Gesellschaft wechseln. Das hängt von der Fracht und der Dringlichkeit, aber auch vom Ziel ab". Keine Spur von Katastrophen-Szenario oder dringenden, nicht verschiebbaren oder "unverzichtbaren" Flügen. Und das, obwohl mehr als die Hälfte der Fracht nicht in Frachtflugzeugen befördert wird, sondern als Beifracht in Passagierflugzeugen - und diese waren in erheblichem Umfang vom Streik betroffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Stimmt der Magistrat der damaligen Aussage der OB Roth zu, wonach ein Nachtflugverbot - so wie es derzeit besteht - dem "sozialen Wohl der Stadt Frankfurt schwerer Schaden zugefügt" hat, weil es "neben einer Beschädigung der städtischen Infrastruktur auch eine Verhinderung von Arbeitsplätzen sowie eine drohende Vernichtung derselben" zur Folge hatte ?
- Stimmt der Magistrat der Behauptung der Luftfrachtunternehmen zu, wonach Flüge zu bestimmten (Nacht-)zeiten unverzichtbar sind ("Die Fracht braucht die Nacht") ?
- Wie bewertet der Magistrat die unter 1. und 2. zitierten Aussagen vor dem Hintergrund der aktuellen - und in der Anfrage zitierten - Pressemeldungen ?
- Welcher konkrete wirtschaftliche Schaden ist der Stadt Frankfurt (bzw. für die Bürger) durch die Flugausfälle im Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch im April 2010 entstanden ?
- Welcher konkrete wirtschaftliche Schaden ist der Stadt Frankfurt (bzw. für die Bürger) durch die Flugausfälle im Zusammenhang mit den Streiks der Lufthansa-Piloten im Verlauf des Jahres 2014 entstanden ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2014Sie sind hierAA 755Wirtschaftliche Folgen des Ausfalls von FlügenSTVV-Anfrage · RÖMER
- 6. März 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 99Wirtschaftliche Folgen des Ausfalls von FlügenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate