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Steht die Wertheim-Villa endlich unter Denkmalschutz?

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
93 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 05.12.2019, A 614

Betreff: Steht die Wertheim-Villa endlich unter Denkmalschutz? Joseph Wertheim (1834-1899) Stadtverordneter, Fabrikant & Mäzen In der Anfrage A 332 vom 11.03.2018 der FRANKFURTER unter der Überschrift "Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne?" wurde gefragt, ob die im Jahre 1873 errichtete Wertheim-Villa unter Denkmalschutz steht. Im Magistratsbericht B 152 vom 18.05.2018 erfolgte die Antwort: "Das Objekt Arnsburger Straße 1 (Wertheim-Villa) ist nicht im Denkmalverzeichnis erfasst. Der Magistrat hat das für die Inventarisierung und Führung des Denkmalverzeichnisses zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen aufgrund der aktuellen Anfrage informiert und um Prüfung des Denkmalwertes der Wertheim-Villa gebeten. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Die Erhaltungssatzung stuft das Gebäude als erhaltenswert ein." Zwischenzeitlich sind über eineinhalb Jahre vergangen. Deshalb fragen wir den Magistrat: Wie ist denn der aktuelle Stand zum Denkmalschutz der Wertheim-Villa?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Mai 2018BB 152Droht der historischen Wertheim-Villa die Abrissbirne?Magistratsbericht
  2. 5. Dezember 2019Sie sind hier
    AA 614Steht die Wertheim-Villa endlich unter Denkmalschutz?
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  3. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 93 WochenBB 96Steht die Villa Wertheim endlich unter Denkmalschutz?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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