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Eigenbetrieb Städtische Kliniken Höchst

Vorlagentyp: AAfD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 20.11.2019, A 589

Betreff: Eigenbetrieb Städtische Kliniken Höchst Der Betrieb der Städtischen Kliniken Höchst wurde zum 01.10.2010 in eine neu gegründete GmbH verlagert. Der Eigenbetrieb des Klinikums wurde ab dem genannten Tag zur nicht gewerblichen Gestellung von Mitarbeitern fortgeführt, die ihrer Überleitung in die GmbH widersprochen hatten. Die nicht übergetretenen Bediensteten blieben damit weiterhin Angestellte der Stadt Frankfurt im Eigenbetrieb Klinikum Höchst. Unklar ist jedoch, wie die Rechtsbeziehungen zwischen der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH einerseits und den nicht übergeleiteten Mitarbeitern andererseits gestaltet ist, insbesondere im Hinblick auf disziplinarische Maßnahmen des Arbeitgebers. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Mitarbeiter hatten zum 01.01.2010 ihrer Überleitung in die GmbH widersprochen?
  2. Wie viele nicht übergeleitete Mitarbeiter sind derzeit noch im Klinikum beschäftigt?
  3. Wie viele der nicht zum 01.01.2010 übergeleiteten Mitarbeiter haben nachträglich ihrer Überleitung zugestimmt und in wie vielen Fällen wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst (durch Kündigung, Ruhestand, Ableben etc.)?
  4. Wem obliegen die disziplinarischen Befugnisse eines Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern des Klinikums, die nicht auf die GmbH übergeleitet wurden (z. B. Recht auf Kündigung des Arbeitsverhältnisses)?
  5. Falls die unter 4. aufgeführten Befugnisse von der Stadt auf Dritte (z. B. die GmbH) übertragen wurden: in welcher Form wurde dies geregelt?
  6. Wem wurde die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Klinikum Höchst seit dem 01.01.2010 übertragen (falls mehrere Personen: bitte Angabe der Zeiträume)?
  7. In welcher Rechtsform wird die Funktion des Betriebsleiters (bzw. der Betriebsleiter, falls die Betriebsleitung aus mehreren Personen besteht) ausgeübt (z. B. Angestelltenverhältnis, Beamtenverhältnis)?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2019Sie sind hier
    AA 589Eigenbetrieb Städtische Kliniken Höchst
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 79Eigenbetrieb Städtische Kliniken HöchstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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