Integrationszentrum Mainzer Landstraße
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Anfrage vom 29.10.2019, A 567
Betreff: Integrationszentrum Mainzer Landstraße Die Presse berichtete am 22.10.2019 u.a. unter der Überschrift "Städtisches Integrationszentrum im Gallus mit sieben Stockwerken steht überwiegend leer" über das für das städtische Integrationszentrum angemietete Gebäude in der Mainzer Landstraße 293. Dieses war auf Beschluss des Magistrats im August 2017 mit einem Mietvertrag über 20 Jahre für eine Gesamtmiete von ca. 56 Mio. Euro angemietet worden. Geplant war vom Magistrat ein Haus der Kommunikation und Integration. Das Dezernat Integration und Bildung plante, in dem Gebäude verschiedene Ämter, die sich mit dem Thema Integration befassen, zusammenzuführen, u.a. das AmkA und Teile der VHS, aber auch weitere Einrichtungen. Nunmehr - zwei Jahre nach Vertragsunterzeichnung - soll das Gebäude weitgehend leer stehen. Die Presse berichtete, dass bei einem Besuch festgestellt wurde, dass die Räume weitgehend verwaist und unmöbliert sind. Nach Auskunft des Magistrats arbeiten derzeit auf etwa 15.000 qm 93 Personen. Geht man (großzügig) von 20 qm pro Person aus, müssten dort 750 Mitarbeiter tätig sein. Der Sprecher der zuständigen Dezernentin sprach gegenüber der Presse von einem "ziemlich großen Integrationsprojekt, das sich noch im Aufbau befindet". Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Ämter, Behörden oder andere Einrichtungen sind derzeit in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 293 untergebracht?
- Welche weiteren Ämter, Behörden oder andere Einrichtungen sollen zukünftig in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 293 untergebracht werden?
- Wann wird die Unterbringung der unter 2. genannten Einrichtungen in den Räumen der Liegenschaft Mainzer Landstraße 293 abgeschlossen sein?
- Wie viele Personen sind derzeit in den Räumen der Liegenschaft Mainzer Landstraße 293 tätig?
- Wie viele Personen werden nach Unterbringung der unter 2. genannten Einrichtungen in den Räumen der Liegenschaft Mainzer Landstraße 293 insgesamt tätig sein?
- Aus welchen Gründen stehen derzeit - d.h. zwei Jahre nach Unterzeichnung des Mietvertrages - die angemieteten Flächen noch überwiegend leer bzw. ungenutzt?
- Wie viele qm Bürofläche stehen im Durchschnitt einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2019Sie sind hierAA 567Integrationszentrum Mainzer LandstraßeSTVV-Anfrage · AfD
- 24. Januar 2020BB 11Integrationszentrum Mainzer LandstraßeMagistratsbericht
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 286Integrationszentrum Mainzer LandstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate