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Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden

Vorlagentyp: ASPD
116 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 02.04.2014, A 547

Betreff: Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 84 vom 17.05.2013 wurde unter anderem entschieden, die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel (ab 2016) organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. In der Magistratsvorlage M 84/13 heißt es: "Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsenz vor , Quartiersbüro, Seniorenbegegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden." Ferner heißt im Bericht B 252/13: "Durch das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue Zugangswege zu den Leistungen des Jugend- und Sozialamtes angenommen werden." Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der räumlichen- und organisatorischen Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel?
  2. Wurde bereits eine Liegenschaft für das neue Sozialrathaus im Mertonviertel gefunden?
  3. Wie soll die so genannte "temporäre Präsenz vor Ort" des Sozialrathauses ausgestaltet werden? Bitte erläutern Sie Ihre Konzeption.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2014Sie sind hier
    AA 547Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 4. Juli 2014BB 229Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter NordenMagistratsbericht
  3. 24. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 166Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter NordenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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