Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden
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Anfrage vom 02.04.2014, A 547
Betreff: Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden Mit Beschluss der Magistratsvorlage M 84 vom 17.05.2013 wurde unter anderem entschieden, die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel (ab 2016) organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. In der Magistratsvorlage M 84/13 heißt es: "Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsenz vor , Quartiersbüro, Seniorenbegegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden." Ferner heißt im Bericht B 252/13: "Durch das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue Zugangswege zu den Leistungen des Jugend- und Sozialamtes angenommen werden." Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der räumlichen- und organisatorischen Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel?
- Wurde bereits eine Liegenschaft für das neue Sozialrathaus im Mertonviertel gefunden?
- Wie soll die so genannte "temporäre Präsenz vor Ort" des Sozialrathauses ausgestaltet werden? Bitte erläutern Sie Ihre Konzeption.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2014Sie sind hierAA 547Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter NordenSTVV-Anfrage · SPD
- 4. Juli 2014BB 229Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter NordenMagistratsbericht
- 24. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 166Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter NordenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate