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Wann kommt die Offenlage der Günthersburghöfe?

Vorlagentyp: ACDU
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf die geplante Bebauung der Günthersburghöfe und die damit verbundenen neuen Planungsvoraussetzungen. Die Antragsteller möchten wissen, ob die Investoren erneut planen müssen und welche Schritte zur Umsetzung der Bebauung erforderlich sind. Ziel ist es, Klarheit über den Zeitrahmen und die Anzahl der zu bauenden Wohnungen zu erhalten.

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Fragen an den Magistrat

Vor rund zehn Jahren hat der damalige Planungsdezernent Olaf Cunitz (Die Grünen) die Planungen für die Bebauung der Günthersburghöfe maßgeblich vorangetrieben, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Nach einem aufwendigen Wettbewerbsverfahren mit integrierter Bürgerbeteiligung vor bald vier Jahren hat das Planungsdezernat einen Entwurf mit 1.500 Wohnungen - rund die Hälfte davon im preiswerten Segment - vorgelegt. Bis Ende August 2021 hatten sich 5.800 Menschen um eine Wohnung auf dem Gelände der Günthersburghöfe beworben. Darunter waren viele Familien. Nun heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir werden für die Bebauung im Bereich des Bebauungsplans 880 (ehemals 'Günthersburghöfe') neue Planungsvoraussetzungen formulieren und einen neuen städtebaulichen Entwurf erarbeiten." Der Koalitionsvertrag sieht eine "Bebauung nur auf den versiegelten Flächen" vor. Statt der 1.500 Wohnungen könnten daher wohl nur 350 Wohnungen entstehen, wie Planungsdezernent Josef im Kommunalwahlkampf geäußert hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Müssen die Investoren für die Günthersburghöfe - die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und der Entwickler Instone - nun ein drittes Mal planen?
  2. Wenn das der Fall ist: Wann legt der Magistrat die neuen Planungskriterien fest?
  3. Wie sind die weiteren Planungsschritte und wann ist endlich mit einer Bebauung zu rechnen?
  4. Braucht es dazu neue Expertise und Gutachten?
  5. Was konkret sind aus Sicht des Magistrats "versiegelte Flächen"?
  6. Was unternimmt der Magistrat, um das Vertrauen von potentiellen Investoren für größere Bauvorhaben zurückzugewinnen, wenn diese auch nach zehn Jahren und zwei Entwürfen immer noch nicht mit einer Offenlage rechnen können, obwohl diese möglich wäre?
  7. Wo werden die nicht mehr zu realisierenden Wohnungen nun andernorts zeitnah errichtet werden, um den Entfall von über 1000 Wohnungen, mit deren Bau bald hätte begonnen werden können, nunmehr zu auszugleichen?
  8. Wann werden die Gartenparzellen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2021Sie sind hier
    AA 52Wann kommt die Offenlage der Günthersburghöfe?
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 78Wann kommt die Offenlage der Günthersburghöfe?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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