Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen
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Anfrage vom 11.03.2014, A 516
Betreff: Schwimmunterricht an Frankfurter Schulen Die FAZ berichtete am 06.03.2014 über die seit kurzem geltende Neufassung der "Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler". Diese schreibt unter anderem vor, dass Schwimmlehrer ihre "Rettungsfähigkeit" nachweisen müssen, d.h. innerhalb der letzten fünf Jahre ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erworben haben müssen. Diese Voraussetzung liege nach Angaben der Zeitung bei zahlreichen Schwimmlehrern nicht vor, da deren Prüfung länger zurückliege. In Frankfurt betrifft dies nach Schätzung der FAZ etwa 300 Lehrkräfte. Diese könnten daher aktuell keinen Schwimmunterricht erteilen. Das Nachholen der erforderlichen Kurse würde mehrere Monate dauern, soweit die betreffenden Lehrkräfte diese überhaupt belegen würden. Die Zeitung vermutet, dass insbesondere ältere bzw. kurz vor der Pensionierung stehende Lehrer wenig Bereitschaft hätten, die entsprechenden Kurse zu belegen, zumal die Schulbehörde dies nicht anordnen könne. Als Folge wird vermutet, dass in zahlreichen Schulen bzw. Klassen im laufenden Schuljahr der Schwimmunterricht nicht mehr stattfinden kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedenklich, dass der Anteil der Schwimmer bei den Schülern in den vergangenen 30 Jahren von 90 auf 50 % abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Lehrkräfte erteilen derzeit Schwimmunterricht an den Frankfurter Schulen?
- Wie viele der unter 1. aufgeführten Lehrkräfte verfügen derzeit nicht über die in der Neufassung der genannten Verordnung Qualifikation?
- Hat der Magistrat Informationen darüber, wie viele der unter 2. genannten Lehrkräfte bereit sind, die erforderliche Qualifikation (neu) zu erwerben und welcher Zeitraum dafür anzusetzen ist?
- Gibt es im Magistrat Überlegungen, den Schwimmunterricht im laufenden Schuljahr durch externe Lehrkräfte - z.B. Schwimmlehrern aus den Schwimmbädern, Mitarbeitern der DLRG o.ä. - sicherzustellen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2014Sie sind hierAA 516Schwimmunterricht an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · RÖMER
- 6. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 187Beschleunigung U 5Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate