Frauen in Führungspositionen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anfrage vom 08.05.2019, A 490
Betreff: Frauen in Führungspositionen Mit dem Bericht B 128 vom 23.04.2019 teilte der Magistrat die aktuellen Zahlen zum Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften mit. Der Grafik auf S. 6 des Berichts ist zu entnehmen, dass der Frauenanteil in der Führungsebene insgesamt etwas zugenommen hat, in den meisten Bereichen jedoch deutlich unter 50 % liegt. Die Zahlen als solche sind jedoch wenig aussagekräftig, da aus dem Bericht nicht erkennbar wird, wie die Geschlechtsverteilung bei den Bewerbern für die einzelnen Positionen war. Wenn sich z.B. für eine Führungsposition zehn männliche Kandidaten - jedoch keine einzige Frau - bewerben, kann die Stelle nur mit einem der männlichen Bewerber besetzt werden. Eine Benachteiligung von Bewerberinnen liegt dann ganz offensichtlich nicht vor. Um insoweit eine Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen vermuten zu können, müsste zumindest die Geschlechtsverteilung bei den Bewerbern für die einzelnen Stellen bekannt sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Wie war die Zusammensetzung der jeweiligen Bewerber für die einzelnen im Bericht B 128 genannten Führungspositionen hinsichtlich der Geschlechtsverteilung, d.h. wie viele Personen haben sich insgesamt für die jeweilige Position beworben und wie viele der Bewerber waren Männer bzw. Frauen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019BB 128a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhenMagistratsbericht
- 8. Mai 2019Sie sind hierAA 490Frauen in FührungspositionenSTVV-Anfrage · AfD
- 8. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 237Frauen in FührungspositionenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate