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Stand der vom Landesamt für Denkmalpflege (LFDH) bestätigten Denkmalausweisung und Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses

Vorlagentyp: AFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 15.01.2019, A 430

Betreff: Stand der vom Landesamt für Denkmalpflege (LFDH) bestätigten Denkmalausweisung und Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses Die Erfassung von schützenswerten Gebäuden in Frankfurt war bereits 2014 weitgehend abgeschlossen. Allerdings fehlte damals für einen Teil dieser Gebäude immer noch die offizielle Ausweisung bzw. Unterschutzstellung des LFDH. Ohne diese kann das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main nicht qualifiziert beraten. Zudem haben Bauherren erhebliche Einbußen bzw. anfallende Kosten, wenn erst während der Planungs- oder Bauphase eine Unterschutzstellung durch das LFDH erfolgt. Außerdem konnte man sich auf die Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses DenkXweb nicht verlassen. Heute ist es für Bauherren und Investoren wichtiger denn je, möglichst rasch Rechtssicherheit über eine mögliche Unterschutzstellung zu haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie schnell erfolgt heute die Denkmalausweisung durch das LFDH? Wie viel Zeit liegt zwischen der Erfassung durch das Frankfurter Denkmalamt und der Ausweisung durch das LFDH?
  2. In welchen Abständen wird das DenkXweb aktualisiert? Wie viele Gebäude sind noch nicht online erfasst?
  3. Wie viele Bauherren mussten 2018 ihre Planungs- und Umbaumaßnahmen stoppen, weil eine Denkmalausweisung des LFDH zu spät erfolgte?
  4. Welches sind nach Meinung des Magistrats die Gründe für die späte Unterschutzstellung bzw. die Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das LFDH?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2019Sie sind hier
    AA 430Stand der vom Landesamt für Denkmalpflege (LFDH) bestätigten Denkmalausweisung und Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 114Stand der vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) bestätigten Denkmalausweisungen und Aktualität des digitalen DenkmalverzeichnissesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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