Qualitätssteigerungen im Stadtbild durch einen Gestaltungsbeirat und Stadtteilarchitektinnen und Stadtteilarchitekten?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 08.10.2018, A 394
Betreff: Qualitätssteigerungen im Stadtbild durch einen Gestaltungsbeirat und Stadtteilarchitektinnen und Stadtteilarchitekten? Auf der Internet-Seite der Bundesstiftung Baukultur heißt es in der Ankündigung für das 2. Netzwerktreffen Gestaltungsbeirat in Freiburg am 20.10.2017: "Die Zahl der Gestaltungsbeiräte in Deutschland wächst kontinuierlich und zeugt damit von der zunehmenden Akzeptanz der Beiräte als ein wichtiges Instrument für mehr Baukultur. Manche Kommunen arbeiten bereits sehr lange mit einem Gestaltungsbeirat und haben entsprechend viel Erfahrung, in anderen Kommunen ist das Instrument vergleichsweise neu. Ähnliche Fragen der Ausgestaltung stellen sich bei allen." (https://www.bundesstiftung-baukultur.de/veranstaltung en/netzwerktreffen-gestaltungsbeirat) Weiterhin wird auf der Internet-Seite der Frankfurter Bauaufsicht seit Anfang 2009 bei Bauherren dafür geworben, bei der Bauberatung auf die Hilfe von StadtteilarchitektInnen zurückzugreifen, die bislang für zehn Stadtteile benannt worden sind: "Mit diesem Service will die Bauaufsicht ihr Beratungsangebot für kleinere Bauvorhaben ausweiten. Gerade für diese Projekte sollen die beauftragten StadtteilarchitektInnen interessierte Bauherren im Vorfeld eines Bauvorhabens über sinnvolle Maßnahmen und das notwendige Verfahren beraten. Diese Serviceleistung wird komplett von der Bauaufsicht bezahlt. Bauwillige sollen hierdurch Unterstützung bei dem schwierigen Spagat zwischen ökonomischem und ökologischem Bauen, architektonischem Anspruch und der Beachtung der umfangreichen rechtlichen Bestimmungen erhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen und ein klares Unterstützungsangebot für Bauwillige in Frankfurt zu geben." (http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/bauberatung/stadt teilarchitekten.html). Wir fragen den Magistrat:
- Wie sollte nach der Auffassung des Magistrats ein Gestaltungsbeirat für die Stadt Frankfurt am Main besetzt sein und arbeiten, wenn die Stadtverordnetenversammlung dessen Einrichtung neben dem bestehenden Städtebaubeirat fordert?
- Wie beurteilt der Magistrat die in Beantwortung der Frage 1 entwickelte Konzeption im Vergleich zu einer möglichen Weiterentwicklung des bisherigen Städtebaubeirats zu einem Gestaltungsbeirat?
- Wie bewertet der Magistrat das Echo von Bauherrn auf das Angebot, in der Bauberatung den Rat von StadtteilarchitektInnen in Anspruch zu nehmen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2018Sie sind hierAA 394Qualitätssteigerungen im Stadtbild durch einen Gestaltungsbeirat und Stadtteilarchitektinnen und Stadtteilarchitekten?STVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 131Qualitätssteigerungen im Stadtbild durch einen Gestaltungsbeirat und Stadtteilarchitektinnen und Stadtteilarchitekten?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER