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Was wird aus dem Bunker Friedberger Anlage?

Vorlagentyp: ASPD
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 20.03.2013, A 325

Betreff: Was wird aus dem Bunker Friedberger Anlage? Nachdem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) der Stadt Frankfurt am Main einen Erwerb des Bunkers zu einem Preis von 2,85 Mio. Euro in Aussicht gestellt hatte, wurden die Verhandlungen über den Erwerb zunächst als gescheitert angesehen (B 59 v. 6.2.12). Danach wurde im B 396 vom 31.8.2012 mitgeteilt, der Magistrat sei nach wie vor bestrebt, sofern es die Haushaltslage zulässt, durch den Erwerb von bundeseigenen Bunkern deren dauerhafte Nutzung durch kulturelle und sportliche Initiativen und Vereine sicherzustellen. Im Dezember 2012 (B 512) wurde mitgeteilt, dass der Magistrat erwirken konnte, dass eine öffentliche Ausschreibung durch die BImA nicht mehr weiter verfolgt wird. Die Stadt Frankfurt verhandle wieder direkt über den Erwerb des Bunkers. Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Wann wurden die letzten Verhandlungen mit der BImA über den Ankauf des Bunkers in der Friedberger Anlage geführt?
  2. Welche Preisvorstellungen hatte die BImA für den Ankauf des Bunkers?
  3. Ist der Magistrat noch immer zu einem Ankauf des Bunkers nur zu einem symbolischen Preis von 1 Euro bereit, wie im Bericht 709 vom 29.11.2010 angekündigt?
  4. Wann wird es voraussichtlich zum Abschluss eines Vertrages kommen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2013Sie sind hier
    AA 325Was wird aus dem Bunker Friedberger Anlage?
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 334Was wird aus dem Bunker in der Friedberger Anlage?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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