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Finanzierung von Frauenhäusern

Vorlagentyp: AAfD
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Finanzierung und den Betrieb von Frauenhäusern in Frankfurt am Main zu erhalten. Es wird nach der Anzahl der Einrichtungen, deren Entwicklung seit 2000 sowie den finanziellen Mitteln, die in den letzten Jahren abgerufen wurden, gefragt. Ziel ist es, die Situation der Nothilfeeinrichtungen für Frauen zu klären und mögliche Handlungsbedarfe aufzuzeigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Hessischen Landtag "Finanz- und Personalmangel bei Nothilfeeinrichtungen für Frauen in Hessen" (Drs. 20/8040) geht hervor, dass

- der für die Finanzierung von Frauenhäusern im Jahr 2018 verfügbare Betrag an Landesmitteln i. H. v. urspr. 3,4 Mio. € aufgrund von Mehrbedarf an Beratung und Betreuung im Jahr 2022 um 2 Mio. € auf insgesamt 5,4 Mio. € erhöht,

- für "coronabedingte Mehrbedarfe" den betreffenden Einrichtungen darüber hinaus in den Jahren 2020 und 2021 vom Land 3 Mio. € bereitgestellt, und

- das Programm "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" mit 1 Mio. € verlängert wurde, "um mögliche Mehrkosten auch 2022 abfedern zu können."

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäuser werden derzeit im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt betrieben?
  2. Wie hat sich deren Anzahl und Aufnahmekapazität seit dem Jahr 2000 entwickelt?
  3. Von welchen Trägerverbänden werden die unter dem Frage 1 erfragten Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäuser unterhalten (bitte nach einzelnen Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäusern gesondert aufschlüsseln)?
  4. In welcher jeweiligen Höhe, durch welche der im Stadtgebiet ansässigen Nothilfeeinrichtungen für Frauen/Frauenhäuser und ihrer Trägerverbände im Einzelnen, und für welche jeweiligen Zwecke - bauliche Maßnahmen, Personalstellenschaffung, etc. - im Einzelnen sind in den Jahren 2018-2022 Gelder für den Betrieb der Frauenhäuser abgerufen worden?
  5. Aus welchen der in der Einleitung genannten drei Betragspositionen stammten die unter Frage 4 erfragten Geldsummen jeweils?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Oktober 2022Sie sind hier
    AA 152Finanzierung von Frauenhäusern
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 51Finanzierung von FrauenhäusernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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