Photovoltaik-Potenzial der ABG
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, das Photovoltaik-Potenzial der ABG zu überprüfen und zu klären, ob die Angaben unabhängig validiert werden. Es wird erwartet, dass durch die Beantwortung der Fragen Transparenz über die geplanten PV-Projekte und deren Eignung geschaffen wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Auf Immobilien der ABG sind aktuell Photovoltaik-Anlagen (PV) mit einer Leistung von 8,3 Megawatt installiert. In den kommenden zehn Jahren ist geplant, jährlich ein weiteres Megawatt Solarstrom zu installieren. Dann, so die Berechnungen der Ingenieur*innen bei der ABG, ist das Potenzial an geeigneten Dachflächen erschöpft.
In den letzten Jahren sind die Größenordnungen bei PV-Potenzialen allerdings stark nach oben korrigiert worden. Das liegt an besseren Modulen aber vor allem an geänderten Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Angaben der ABG sind daher sehr kritisch zu betrachten.
Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Werden die Angaben der ABG im Rahmen der Klimaallianz unabhängig überprüft?
- Sind in dem Potenzial nur Dach- oder auch Fassadenflächen enthalten?
- Welche Eignungsgrenzen (z.B. Sonneneinstrahlungsdauer, Dachneigung) hat die ABG für die Berechnung zugrunde gelegt?
- Wurden auch (Dach)Flächen berücksichtigt, auf denen die Module aufgeständert werden müssten?
- Wann und mit welchen Projekten beginnt die ABG mit dem weiteren PV-Zubau?
- Gibt es über den geplanten jährlichen Zubau von einem Megawatt eine konkrete Projektplanung, aus der ersichtlich wird, welche Immobilien wann mit PV-Anlagen bestückt werden sollen?
- Gibt es über den geplanten jährlichen Zubau von einem Megawatt hinaus festgelegte Zwischenschritte in der Zielerreichung?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2022Sie sind hierAA 120Photovoltaik-Potenzial der ABGSTVV-Anfrage · LINKE.
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 348Fotovoltaik-Potenzial der ABGMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate