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Verbleib historischer Steinköpfe von abgerissenen Wohnhäusern

Vorlagentyp: AFREIE_WÄHLER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Anfrage vom 06.02.2012, A 115

Betreff: Verbleib historischer Steinköpfe von abgerissenen Wohnhäusern An der Eschersheimer Landstraße / Ecke Miquelallee wurden unlängst mehrere ehemalige Wohnhäuser für den Ausbau des Uni-Campus Westend abgerissen. An diesen Häusern befanden sich zahlreiche historische Steinköpfe als Bauschmuck, die aufgrund ihrer individuellen Gestaltung als eigenständige Kunstwerke des frühen 20. Jahrhunderts zu bewerten sein dürften. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: - Wurden diese Köpfe vor dem Abriss der Häuser gesichert und in ein städtisches Depot eingelagert? - Wenn ja, welche Pläne verfolgt der Magistrat mit den Kunstwerken? Sollen diese in die am Ort entstehenden Neubauten integriert werden? - Wenn nein, was ist mit den Köpfen geschehen? Wurden sie vernichtet oder von der Abrissleitung an Privatpersonen übergeben? Weshalb haben sich die Verantwortlichen, allen voran das Denkmalamt, nicht um eine Lösung zur Rettung der Kunstwerke bemüht? - Falls sich die Köpfe mittlerweile in Privatbesitz befinden sollten, unternimmt der Magistrat Anstrengungen, die Kunstwerke in den Besitz der Stadt Frankfurt zurückzuholen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2012Sie sind hier
    AA 115Verbleib historischer Steinköpfe von abgerissenen Wohnhäusern
    STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 186Verbleib historischer Steinköpfe von abgerissenen WohnhäusernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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