Hinweis auf Alten Ginnheimer Friedhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2010, ST 542
Betreff: Hinweis auf Alten Ginnheimer Friedhof Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 10.02.2010, ST 295 / 2010 dem Ortsbeirat mitgeteilt, entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3740 ein Hinweisschild am Alten Ginnheimer Friedhof anzubringen. Im Gegensatz hierzu kann der Schriftzug aus Messingbuchstaben nicht in Eigenleistung durch das Grünflächenamt erbracht werden. Das Fachamt wird ein entsprechendes Angebot für den Text in Messingbuchstaben einholen. Die weitere Umsetzung der Maßnahme wird auf direktem Weg zwischen dem zuständigen Fachamt und dem Ortsbeirat abgestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Mai 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4056 — Direktanregung vom 18. März 2010.