Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat einen Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen vorgestellt, der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit im Stadtteil umfasst. Durch regelmäßige Kontrollen und die Erhöhung von Bußgeldern für Vermüllungen soll das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt werden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Müllsituation nachhaltig zu verbessern.
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Neuer Wall — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
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Neues zu Neuer Wall per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat - Ordnungsamt - nimmt wie folgt Stellung:
Sicherheit und Ordnung
Die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit und Ordnung stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in Frankfurt. Die Aufgabe der Stadtpolizei im Ordnungsamt ist es u.a. Brennpunkte in Stadtteilen für Menschen die dort leben, sich beruflich aufhalten oder dort ihre Freizeit verbringen, durch kontinuierliche Präsenz sicher zu gestalten.
Die Stadtpolizei führte bereits in der Vergangenheit regelmäßige Kontrollen zu unterschiedlichen Tages- und Nachzeiten in Alt-Sachsenhausen durch. Überprüfungen finden sowohl aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, im Rahmen von Initiativkontrollen oder bei großangelegten Kontrollmaßnahmen mit anderen Sicherheitspartnerinnen und -partnern statt. Hierbei spielte speziell das Thema Vermüllung des öffentlichen Raums eine herausragende Rolle.
Folgende Örtlichkeiten in Alt-Sachsenhausen sind als Abfall-Beschwerdebrennpunkte bekannt:
- Paradiesplatz und -gasse
- Kleine Rittergasse
- Große Rittergasse
- Elisabethenstraße
- Klappergasse
- Dreieichstraße
- Neuer Wall
Neben gezielten Abfall-Überprüfungen haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl gemeinsamer, unangekündigter Kontrollen von der Stadtpolizei, der Lebensmittelüberwachung im Ordnungsamt und dem 8. Polizeirevier stattgefunden. Eine gezielte Schwerpunktkontrolle zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung wurde zuletzt im April 2022 durchgeführt.
Bei Bedarf wäre die Stadtpolizei in der Lage, künftig alle zwei Monate einen solchen Kontrolltag zu planen und gemeinsam mit der Lebensmittelkontrolle und dem 8. Polizeirevier durchzuführen.
Bei der Feststellung rechtwidrigen Verhaltens werden durch die Bediensteten im Rahmen der eigenen Zuständigkeit Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet oder bei Zuständigkeit der Landespolizei das 8. Polizeirevier zur weiteren Veranlassung hinzugezogen. Bei Uneinsichtigkeit auf Seiten derer, die Regeln brechen, kann die Stadtpolizei Platzverweise verhängen und macht von dieser Möglichkeit, störendes Verhalten zu unterbinden, auch Gebrauch.
Die Stadtpolizei wird auch in Zukunft in Alt-Sachsenhausen Präsenz zeigen und speziell im Rahmen von Beschwerdekontrollen und gemeinsamen Kontrollen mit Sicherheitspartnerinnen und -partnern für objektive und subjektive Sicherheit im Stadtteil sorgen.
Erhöhung der Verwarngelder bei Vermüllungen und Verunreinigungen
Bei der Forderung nach einer Erhöhung der Buß- und Verwarnungsgelder wegen Vermüllung steht offensichtlich der Wunsch im Raum, gegen das unsachgemäße Entsorgen von Kleinabfällen (Zigarettenkippen, Flaschen, Essensverpackungen etc.) härter vorzugehen.
Die Bußgeldhöhe bei der Verhängung von Buß- und Verwarnungsgeldern wegen illegaler Entsorgung von Kleinabfällen richtet sich nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Der Bußgeldrahmen beträgt gemäß § 24 Abs. 2 der Abfallsatzung fünf bis 1.000 €.
Das Ordnungsamt hat bezüglich der Bußgeldhöhe für diese Verstöße bereits im Jahr 2020 im Einvernehmen mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt eine Erhöhung der Regelsätze vorgenommen. Seit Juli 2020 gilt für alle Arten von Kleinabfällen ein einheitlicher Satz in Höhe von 55 €. Dieser Betrag wurde bewusst gewählt, weil es der höchstmögliche Betrag ist, der in Form eines Verwarnungsgeldes erhoben werden kann. Dadurch, dass die Ahndung eines Müllverstoßes noch durch ein Verwarnungsgeld geahndet werden kann, haben Polizei und Stadtpolizei die Möglichkeit, die auf frischer Tat ertappten Betroffenen direkt vor Ort durch das Erheben und Kassieren des Verwarnungsgeldes für ihren Regelverstoß zur Verantwortung zu ziehen. Hierdurch erfolgt eine umgehende Sanktionierung, was einen erheblichen erzieherischen Effekt bewirken kann. Zudem ist nach einer vor Ort bezahlten Verwarnung das Verfahren automatisch beendet, ohne dass ein förmliches Bußgeldverfahren mit Erlass eines rechtsmittelfähigen Bußgeldbescheides durchgeführt werden muss. Kann oder will der/die Betroffene das Verwarnungsgeld nicht vor Ort bezahlen, erfolgt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die durch die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes bearbeitet wird.
Insofern hält das Ordnungsamt den momentan geltenden Regelsatz in Höhe von 55 € für tatangemessen. Durch die sofortige Ahndungsmöglichkeit hat die gewählte Höhe den größtmöglichen erzieherischen Effekt gegenüber den Verursachenden.
Das unerlaubte Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit wird nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main geahndet. Der Bußgeldrahmen beträgt gemäß § 13 Abs. 4 der GAVO fünf bis 5.000 €.
Die aktuelle Regelgeldbuße für das Wildpinkeln beträgt 70 €. Die Höhe wird seitens des Ordnungsamtes als tat- und schuldangemessen erachtet. Da bei diesem Betrag eine Barverwarnung vor Ort aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, wird beim Feststellen des Verstoßes immer ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum eigentlichen Bußgeld immer 28,50 € an Gebühren und Auslagen hinzu, so dass am Ende regelmäßig eine Gesamtforderung von mindestens 98,50 € zu Buche schlägt. Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes verfolgt bei der Bearbeitung entsprechender Ordnungswidrigkeiten stets eine stringente Ahndungspraxis und erlässt konsequent Bußgeldbescheide. Bei Wiederholungsverstößen können zudem die Bußgelder angemessen erhöht werden.
Eine weitere Erhöhung der Bußgelder ist aus Sicht des Ordnungsamtes nicht zielführend, um Vermüllungen und Verunreinigungen entgegen zu wirken. Zum einen darf die öffentliche Verwaltung nicht den Verdacht erwecken, auf eine Einnahmenmaximierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus zu sein. Zum anderen muss ein festgesetztes Bußgeld stets tatangemessen sein. Geahndet wird nur die einzelne, dem/der Betroffenen zuzurechnende Tat. Eine einzige auf die Erde geworfene Getränkedose trägt natürlich zur Vermüllung des Umfeldes bei. Für den übrigen herumliegenden Müll trägt die hierbei festgestellte Person allerdings keine direkte Verantwortung.
Weiterhin unterliegen im Falle eines Einspruchs unsere Bußgeldentscheidungen der Beurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main und können im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung sowohl aufgehoben, als auch reduziert werden, sofern das Gericht dies nach Beurteilung der Sachlage für angemessen hält.
Eine Erhöhung der Regelsätze für Kleinabfälle wäre zudem wirkungslos, da die Entdeckungsgefahr für Täterinnen und Täter gering ist. Gerade das Entsorgen von Kleinabfällen ist eine Handlung, die nur Sekunden dauert. Die Möglichkeit, dass gerade in diesem Moment Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter die Tat beobachten und anzeigen ist sehr unwahrscheinlich. Letztlich könnte nur erhöhter Kontrolldruck dazu führen, Verursachende zu entdecken, anzuzeigen und eine nachhaltige Verbesserung der Müllsituation im Stadtteil zu bewirken.
Lebensmittel- und Hygienekontrollen in gastronomischen Betrieben
Alt-Sachsenhausen hat eine sehr hohe Dichte an gastronomischen Betrieben. Hygienisch beanstandungsfreie Zustände und der richtige Umgang mit Lebensmitteln in diesen Betrieben schützen nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stellen einen wichtigen Aspekt dar, weshalb sich Menschen dort gerne aufhalten und sicher fühlen. Subjektive Sicherheit wird nicht nur durch die Präsenz von Sicherheitskräften im öffentlichen Raum hergestellt, sondern spiegelt sich auch in der Qualität der Betriebe wider, die sich im betroffenen Stadtteil befinden.
Die Lebensmittelüberwachung im Ordnungsamt hat 2022 in Alt-Sachsenhausen über 260 Kontrollen in Betrieben durchgeführt, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Hiervon waren 150 planmäßige Routinekontrollen. Speisegaststätten und Schankwirtschaften wurden 113 Mal kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 18 Betrieb aus Hygienegründen geschlossen und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Natürlich werden Lebensmittel- und Hygienekontrollen in Alt-Sachsenhausen auch weiterhin einen festen Platz im Arbeitsalltag der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure haben, um die Sicherheit von Lebensmittelbetrieben im Stadtteil weiterhin sicherzustellen.
Ansiedlung/Kontrolle von Gewerbebetrieben
Aufgrund der grundgesetzlich normierten Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) existieren keine gewerberechtlichen Eingriffsoptionen des Ordnungsamtes, eine Neuansiedlung oder Umnutzung von Gewerbetrieben zu regulieren oder gar zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Gewerberäumen für gewerberechtlich erlaubnisfreie Gewerbetätigkeiten, wie z. B. Kiosken.
Die Überprüfung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften obliegt der Stadtpolizei. Diese wir auch in Zukunft Gewerbebetriebe in Alt-Sachsenhausen kontrollieren.
Bau und Immobilien
Der Magistrat - Amt für Bau und Immobilien (ABI) - teilt zum Aktionsplan Alt-Sachsenhausen folgendes mit:
Eine neue Ausschreibung für den "Paradieshof" im Konzeptvergabeverfahren ist in Vorbereitung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechnen wir mit einem Marktangang zum Ende des
- Quartal
- Eine Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität soll mit der Auswahl der Konzepte angestrebt werden. Maßgeblich wird daneben aber auch die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der vorgelegten Konzepte sein, um deren Umsetzung sicher zu stellen. Die aktuellen Entwicklungen im Immobilienmarkt (stark ansteigende Baukosten und Zinsen) erschweren zusätzlich die Umsetzung der unterschiedlichen Nutzungskonzepte. Über mögliche Fortschritte kann das ABI voraussichtlich im
- Quartal 2023 berichten. In Alt Sachsenhausen stehen keine Kioske/Trinkhallen in der Verwaltung des ABI. Somit besteht keine Möglichkeit der Einflussnahme auf deren Sortiment.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3048 — Direktanregung vom 4. November 2022.