Maßnahmen gemäß Vorlage NR 91/16 zum Schutz gegen Fluglärm
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 399
Betreff: Maßnahmen gemäß Vorlage NR 91/16 zum Schutz gegen Fluglärm Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen und bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 631 — Anfrage vom 3. November 2017.