Die Anwohner wünschen einen Wochenmarkt im Westhafen - wann setzt der Magistrat diesen Wunsch endlich um und verbessert die Infrastruktur im Gutleutviertel?
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 297
Betreff: Die Anwohner wünschen einen Wochenmarkt im Westhafen - wann setzt der Magistrat diesen Wunsch endlich um und verbessert die Infrastruktur im Gutleutviertel? Die private Fläche an der Rotterdamer Werft im Westhafen steht für eine öffentliche Marktnutzung nicht zur Verfügung. Dies wurde vom neuen Eigentümer abschließend kundgetan. Der Platz ist mit einer nicht öffentlichen Tiefgarage unterbaut. Die Oberfläche des Platzes darüber wurde mit speziellen Platten in einem Sonderformat belegt. Darüber hinaus wurde der Platz mit Leuchtbändern gestaltet, damit in der Abend-/Nachtzeit die Platzfläche eine entsprechende Wirkung im Raum entfaltet. Der Platz ist nach Bebauungsplan öffentlich gewidmet, d. h. die Fläche darf im Sinne des Bebauungsplanes von der Öffentlichkeit begangen und mit dem Fahrrad befahren werden. Jedoch ist gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes eine Befahrung durch motorisierte Fahrzeuge nicht vorgesehen. In diesem Sinne wurde die Platzfläche mit einer Grunddienstbarkeit versehen, die diese Festlegungen grundbuchlich sichert. Darüber hinaus hat der Eigentümer den Platz mit Pollern vor Befahrung geschützt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Februar 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3535 — Direktanregung vom 14. August 2018.