Skatepark Riedberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2433
Betreff: Skatepark Riedberg Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1704 vom 02.09.2019 wurden die Standortvorschläge der Anregung (OM 4754 vom 14.06.2019) zwischenzeitlich geprüft. Beide Standorte sind aus Gründen des Landschaftsschutzes und des Immissionsschutzes (hier Lärm) leider nicht geeignet. Zurzeit werden ämterübergreifend andere Standorte geprüft. Es ist davon auszugehen, dass ein Ergebnis frühestens im Juni 2020 vorliegt. Aus vorgenannten Gründen wird eine Ortsbegehung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet. Das Fachamt wird unaufgefordert im Juni 2020 an den Ortsbeirat herantreten und über die Ergebnisse der Prüfungen informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Dezember 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 5271 — Direktanregung vom 25. Oktober 2019.