Schulentwicklungsplanentwurf
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1573
Betreff: Schulentwicklungsplanentwurf Der von der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015 beschlossene integrierte Schulentwicklungsplan sieht für den Bereich Kalbach-Riedberg die Errichtung einer integrierten Gesamtschule ohne Oberstufe vor. Ein zusätzliches Oberstufenangebot als Anschlussoption zur Erlangung der Hochschulreife, auch für Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Stadtteilen, ist an der Carlo-Mierendorff-Schule in Preungesheim vorgesehen. Schülerinnen und Schülern der angesprochenen Altersgruppe ist der Besuch einer Oberstufe, die nicht im direkten Wohnumfeld, liegt zuzumuten. Darüber hinaus ist für die Wahl der Oberstufe entscheidend ob das Kursangebot zu den Kompetenzen, Interessen und Zukunftsplänen der Schülerinnen und Schüler passt. Eine große Oberstufe, wie sie an der Carlo-Mierendorff-Schule entsteht, kann ein attraktiveres, vielfältigeres Angebot verwirklichen. Für die Organisation einer IGS präferiert das Staatliche Schulamt, übereinstimmend mit den Akteurinnen und Akteuren im Beteiligungsprozess "Frankfurt macht Schule", die Vierzügigkeit. Im Rahmen des Schulentwicklungsplans wird am Standort der zweiten weiterführenden Schule am Riedberg die Integrierte Gesamtschule Kalbach-Riedberg bis zur Jahrgangsstufe 10 errichtet. Die Arbeit zu diesem Projekt wurde bereits aufgenommen. Beim Kultusministerium ist als Startzeitpunkt das Schuljahr 2017/18 beantragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. November 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 641 — Anregung vom 29. Juni 2015.