Wind- und Wetterschutz
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1293
Betreff: Wind- und Wetterschutz Wie dem Ortsbeirat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt wurde, stehen dem Fachamt keine zusätzlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung, um den gewünschten Wind- und Wetterschutz auf dem Friedhof Harheim zu installieren. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Anzahl an Trauerfeiern (im Schnitt 26 pro Jahr innerhalb der letzten drei Jahre) wird eine Notwendigkeit eines Wind- und Wetterschutzes durch das Grünflächenamt nicht gesehen. Bei einer finanziellen Beteiligung des Ortsbeirates an den Gesamtkosten in Höhe von 30 % würde sich das Fachamt für eine Errichtung des Wind- und Wetterschutzes bereit erklären. Bevor das Grünflächenamt eine Kostenschätzung über das Hochbauamt einholt, benötigt es die Zusage des Ortsbeirates über eine Kostenbeteiligung bzw. welche Höhe maximal aus dem Budget zur Verfügung gestellt werden kann. Im Anschluss wird geprüft, wie die Umsetzung des Vorhabens innerhalb des Kostenrahmens möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Juli 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf EA 1 — Etatanregung vom 24. November 2008.