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Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115

Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht derzeit keine Notwendigkeit, die Datenlage zur Durchgangsverkehrsituation in Berkersheim und Preungesheim zu aktualisieren. Die Zählungen der vergangenen Jahre zeigen beispielsweise für den Heiligenstockweg eine relativ konstante Verkehrsbelastung, aus der auch auf eine stabile Verkehrszusammensetzung nach Quell-/Ziel- und Durchgangsverkehr geschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die Rückstausituation auf der Friedberger Landstraße als Ursache für Durchgangsverkehre in Berkerheim und Preungesheim in der allgemeinen Diskussion oft überbewertet wird, da auch außerhalb der staukritischen Zeiten und entgegen der Hauptlastrichtung Durchgangsverkehre auftreten. Die Attraktivität des Heiligenstockweges oder der Hofhausstraße für Durchgangsverkehre durch Berkersheim und Preungesheim resultieren daher vorrangig aus dem Netzzusammenhang, den diese Straßen im Netz der verkehrswichtigen Straßen bilden. Dieser Netzzusammenhang ermöglicht aber gleichzeitig eine attraktive und umwegarme Erreichbarkeit von Berkersheim und Preungesheim aus dem östlichen und nordöstlichen Umland und sollte daher nicht aufgegeben werden. Eine Sperrung dieser Straßen wird daher aus Sicht des Magistrats eher kritisch gesehen. Eine selektive Sperrung nur für den Durchgangsverkehr kann zudem mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts nicht durchgesetzt werden. Der Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 wird vom Magistrat weiterverfolgt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es auch zukünftig zu Rückstauerscheinungen auf der Friedberger Landstraße aus Richtung Bad Vilbel kommen wird, da im weiteren Streckenverlauf stadteinwärts nur eine begrenzte Verkehrsmenge abgeführt werden kann und der Verkehr von der A 661 in Richtung Stadtmitte bevorzugt berücksichtigt werden muss, um einen unfallträchtigen Rückstau auf die Autobahn zu vermeiden.

Zu 2:: Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit aus seiner Zuständigkeit heraus die Öffnung des östlichen Marbachwegs oder der Straße Auf der Kuhr zu betreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1254 — Anfrage vom 10. Februar 2015.

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