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Skatepark Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Vorschläge für Standorte eines Skateparks am Riedberg geprüft und festgestellt, dass diese aufgrund von Landschafts- und Immissionsschutz nicht geeignet sind. Es werden alternative Standorte untersucht, die eine Unterbringung des Skateparks ermöglichen.

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Stellungnahme des Magistrats

Es wird auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 1704 vom 02.09.2019 und ST 2433 vom 20.12.2019 verwiesen. Die in den vorangegangenen Anregungen des Ortsbeirates gemachten Standortvorschläge wurden unter Abwägung aller Belange geprüft. Beide Standorte sind aus Gründen des Landschaftsschutzes und des Immissionsschutzes (hier Lärm) leider nicht geeignet. Der Riedberg bietet auf Grund der hohen Flächenauslastung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für die Ausweisung neuer Sport- oder Freizeitflächen. Gerade ein immissionsbehafteter Sport wie das Skateboard fahren birgt ein hohes Konfliktpotential. Zurzeit werden ämterübergreifend andere Standorte geprüft, die die Unterbringung eines Skateparks auf vorhandenen Flächen, ergänzend zu weiteren Nutzungen zulassen. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird das Fachamt unaufgefordert an den Ortsbeirat herantreten und darüber informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf EA 22 — Etatanregung vom 17. Januar 2020.

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