Zweite weiterführende Schule im Frankfurter Norden
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2015, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 23.01.2015
Betreff: Zweite weiterführende Schule im Frankfurter Norden Vorgang: OA 595/15 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, in den für das Frühjahr 2015 vorgesehenen Entwurf für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Frankfurt am Main für den Frankfurter Norden auf dem zweiten im Bebauungsplan vorgesehenen Schulgelände eine zweite weiterführende Schule aufzunehmen.
Begründung: Angesichts wachsender Schülerzahlen im Primärbereich im Ortsbezirk 15, des Frankfurter Nordens mit den Ortsbezirken 10, 12, 13 und 14 sowie der Stadt insgesamt, schafft es das neue Gymnasium Riedberg schon jetzt nicht mehr, die starke Nachfrage aus dem Frankfurter Norden respektive dem gesamten Stadtgebiet zu befriedigen. Eine neue weiterführende Schule, die ebenfalls die Möglichkeit eines Abiturs vor Ort bietet, wäre eine schlüssige Ergänzung, um die Pluralität der Bildungsgänge im Frankfurter Norden und insgesamt zu vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Februar 2015 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 472/12 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, SPD, beschlossen am 10. Juli 2015. Der Magistrat antwortete am 18. Mai 2015 mit der Stellungnahme ST 738. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.