Vollständige Digitalisierung der Anträge im Ortsbeirat
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat eine vollständig papierlose und digitale Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu sollen alle Vorlagen inkl. Ortsbeiratsanträge und Stellungnahmen des Magistrats in der eingereichten Form und nicht als unvollständige Abschrift in PARLIS eingestellt werden.
Begründung
Bisher werden Anträge der Ortsbeiräte und Fraktionen in PARLIS nur in Textform und damit unvollständig veröffentlicht, während in den gedruckten Unterlagen der vollständige Antrag in seiner eingereichten Form als Kopie ersichtlich ist. Gleiches gilt für Stellungnahmen des Magistrats sowie weitere Dokumente und Anlagen. Somit können Ortsbeiräte bisher leider immer noch nicht uneingeschränkt digital arbeiten, und auf die Zusendung der gedruckten Unterlagen kann noch nicht verzichtet werden. Die Post erreicht viele Ortsbeiräte jedoch oft zu spät. Eine digitale Bearbeitung wäre schneller, effizienter, ökologischer und preiswerter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. August 2023 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme