Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Verkehrsgefährdung durch Falschparker an der Einmündung Bornheimer Landstraße/Feststraße zu verhindern. Es wird vorgeschlagen, bauliche Maßnahmen wie Poller oder Radbügel zu installieren, um das Falschparken in den Gefahrenbereichen zu unterbinden.
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verhindern (X) Bornheimer Landstraße/Feststraße Der Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße / Feststraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Feststraße queren wollen, als auch aus westlicher oder südlicher Richtung kommende Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündung durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2020 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.11.2020 im OBR 3 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme