Aufnahme der Nell-Breuning-Straße in das Anwohnerparken
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
das Anwohnerparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nell-Breuning-Straße, 60596 Frankfurt, in den Regelungsbereich 6 des Anwohnerparkens aufzunehmen. Begründung: Das Neubaugebiet "Holbeinviertel" in der ebenfalls neuen Nell-Breuning-Straße füllt sich mit neuen Anwohnern. Die Nell-Breuning-Straße ist jedoch noch nicht in das Anwohnerparken Sachsenhausens aufgenommen. Geografisch und verkehrsbezogen ist die Nell-Breuning-Straße dem Regelungs-bereich 6 des Anwohnerparkens zuzuordnen. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dieser Gegend werden derzeit die Bewohner dieser Straße gegenüber denen der angrenzenden Straßen benachteiligt. Auch wurden bereits Bewohner, die für diese Straße einen Anwohnerparkausweis beantragen bzw. umschreiben lassen wollten, vom Ordnungsamt unverrichteter Dinge wieder weggeschickt, weshalb eine zeitnahe Regelung anzustreben ist.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2014, OF 875/5
Betreff: Aufnahme der Nell-Breuning-Straße in das Anwohnerparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nell-Breuning-Straße, 60596 Frankfurt, in den Regelungsbereich 6 des Anwohnerparkens aufzunehmen.
Begründung: Das Neubaugebiet "Holbeinviertel" in der ebenfalls neuen Nell-Breuning-Straße füllt sich mit neuen Anwohnern. Die Nell-Breuning-Straße ist jedoch noch nicht in das Anwohnerparken Sachsenhausens aufgenommen. Geografisch und verkehrsbezogen ist die Nell-Breuning-Straße dem Regelungs-bereich 6 des Anwohnerparkens zuzuordnen. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dieser Gegend werden derzeit die Bewohner dieser Straße gegenüber denen der angrenzenden Straßen benachteiligt. Auch wurden bereits Bewohner, die für diese Straße einen Anwohnerparkausweis beantragen bzw. umschreiben lassen wollten, vom Ordnungsamt unverrichteter Dinge wieder weggeschickt, weshalb eine zeitnahe Regelung anzustreben ist.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Mai 2014 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.