Bauprojekt des St. Katharinen- und Weißfrauenstiftes für bedürftige Frankfurter Frauen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Weißfrauenstiftes für bedürftige Frankfurter Frauen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem geeigneten Termin nach der Sommerpause die Direktorin des St. Katharinen- und Weißfrauenstift zur Vorstellung eines geplanten Bauprojekts in der Schwarzburgstraße für ein neues Wohngebäude zur Unterbringung von bedürftigen Frankfurter Frauen in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Zweck des St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist es, bedürftige Frankfurter Frauen durch Gewährung von Jahresrenten und Schaffung von Heimunterkunft unmittelbar zu versorgen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein in der Schwarzburgstraße gelegenes und bereits von der Stiftung genutztes Gebäude zurückgebaut und durch ein ansprechendes und aktuellen Bedürfnissen genügendes neues Wohngebäude in 2016 ersetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2015, OF 836/3
Betreff: Bauprojekt des St. Katharinen- und Weißfrauenstiftes für bedürftige Frankfurter Frauen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem geeigneten Termin nach der Sommerpause die Direktorin des St. Katharinen- und Weißfrauenstift zur Vorstellung eines geplanten Bauprojekts in der Schwarzburgstraße für ein neues Wohngebäude zur Unterbringung von bedürftigen Frankfurter Frauen in den Ortsbeirat einzuladen.
Begründung: Zweck des St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist es, bedürftige Frankfurter Frauen durch Gewährung von Jahresrenten und Schaffung von Heimunterkunft unmittelbar zu versorgen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein in der Schwarzburgstraße gelegenes und bereits von der Stiftung genutztes Gebäude zurückgebaut und durch ein ansprechendes und aktuellen Bedürfnissen genügendes neues Wohngebäude in 2016 ersetzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2015 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2015 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme