Gestaltungssatzung Freiraum und Klima
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt die Kenntnisnahme der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima unter bestimmten Bedingungen. Ziel ist es, die Gebäudesanierung zu beschleunigen und die Investitionsbereitschaft zu erhöhen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen zur Kenntnis angenommen.
- Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu.
- Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit.
- Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung sollte mit einer Frist von 9tt Monaten verlangt werden.
- Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessisches Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. Mittelkronige Bäume sind daher in Reihenhaussiedlungen nicht zwingend.
- Leichtbautden (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden.
Begründung
Wenn wir dem Klimawandel entgegensteuern wollen, müssen wir auch bei der Gebäudesanierung schnell vorankommen. Daher müssen wir die städtischen Gebäude schnell ertüchtigten und bei den privaten Eignern die Investitionsbereitschaft erhöhen. Neben Förderprogrammen und Vorgaben sollte für eine erleichterte und erhöhte Investitionsbereitschaft im Gebäudebestand ein "Runder Tisch" von Mieter- und Vermieterverbänden und der Politik, die Reduzierung von Hemmnissen und Bündnisse "für Wohnen" gefordert werden. Da die Gestaltungssatzung in ihrer jetzigen Form nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei allen bereits bestehenden Liegenschaften greift, befürchten wir, dass die neue Satzung nach Inkrafttreten für Hemmnisse bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sorgen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. November 2021 brachte FDP im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.12.2021 im OBR 8 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, LINKE. und 1 SPD gegen CDU, FREIE WÄHLER, FDP und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)