Ist das Baulager in der Straße Am Enkheimer Steg - im Landschaftsschutzgebiet, Zone 1 - zulässig?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das Baulager in der Straße Am Enkheimer Steg im Landschaftsschutzgebiet zulässig ist. Die Begründung verweist auf die bisherige Nutzung des Gebiets für Kleingärten und die Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Baulagers. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der rechtlichen Situation durch den Magistrat.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das seit kurzer Zeit eingerichtete und derzeit immer größer werdende Baulager in der Straße "Am Enkheimer Steg", zwischen "Am Sausee" und "Gustav-Behringer-Straße" gelegen, zulässig oder illegal ist? Da in diesem Bereich des Landschaftsschutzgebiets der Zone 1 bisher ausschließlich Kleingärten existieren, bezweifelt der Ortsbeirat 11 die Zulässigkeit eines Baulagers.
Begründung
An dem im Antragstext beschriebenen Standort sind bisher Bürocontainer, Palettenstapel, Gebinde mit Dispersionsfarbe etc. offensichtlich gewerbsmäßig gelagert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2020 brachte SPD im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme