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Status der Bertramswiese

Vorlagentyp: OFGRÜNESPDFDP
1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Bei einem Gespräch mit Vertretern des TuS Makkabi e.V. wurde von einigen Problemen auf der Sportanlage Bertramswiese berichtet. Durch das Fehlen einer Flutlichtanlage, die hohe Belastung der drei Rasenplätze wegen intensiver Nutzung der über 25 Mannschaften und witterungsbedingten Einschränkungen der Bespielbarkeit können die dort ansässigen Fußballvereine ihren Trainings- und Spielbetrieb nur bedingt abwickeln. Daher gibt es den Wunsch, einen der Rasenplätze in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln und mit einer Flutlichtanlage auszustatten. In diesem Zusammenhang wurde jedoch erwähnt, dass die Bertramswiese vermutlich einen besonderen Status besitzt. Bisherige Recherchen des Vereins bei der Stadt haben zu keiner verbindliche Aussage geführt. Der Überlieferung nach ist die Bertramswiese als Nachlass an die Stadt Frankfurt gekommen mit der Einschränkung, dass die Bertramswiese als Wiese erhalten bleibt. Eine eindeutige Darlegung des Sachverhalts ist dem Ortsbeirat bisher nicht bekannt. Wir fragen daher den Magistrat: - kann der Magistrat belegen, wie die Wiese in den Besitz der Stadt Frankfurt gelangt ist und welche Nutzungseinschränkungen damit verbunden sind, z.B. durch Vorlage der entsprechenden Dokumente? - falls keine derartigen Dokumente vorhanden sind, kann der Magistrat ausschließen, dass diese Nutzungseinschränkung je bestanden hat? - falls eine derartige Nutzungseinschränkung besteht oder deren Bestehen nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie das Errichten einer Flutlichtanlage auf der Bertramswiese aus Sicht des Magistrats zulässig? - Hat der Magistrat für die Bertramswiese bisher gegenüber anderen Sportplätzen eine abweichende Handhabung vorgenommen ? Wenn ja, warum und nach welchen Kriterien ist dies geschehen ?

Inhalt

Antrag vom 29.05.2008, OF 705/9

Betreff:

Status der Bertramswiese

Bei einem Gespräch mit Vertretern des TuS Makkabi e.V. wurde von einigen Problemen auf der Sportanlage Bertramswiese berichtet. Durch das Fehlen einer Flutlichtanlage, die hohe Belastung der drei Rasenplätze wegen intensiver Nutzung der über 25 Mannschaften und witterungsbedingten Einschränkungen der Bespielbarkeit können die dort ansässigen Fußballvereine ihren Trainings- und Spielbetrieb nur bedingt abwickeln. Daher gibt es den Wunsch, einen der Rasenplätze in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln und mit einer Flutlichtanlage auszustatten. In diesem Zusammenhang wurde jedoch erwähnt, dass die Bertramswiese vermutlich einen besonderen Status besitzt. Bisherige Recherchen des Vereins bei der Stadt haben zu keiner verbindliche Aussage geführt. Der Überlieferung nach ist die Bertramswiese als Nachlass an die Stadt Frankfurt gekommen mit der Einschränkung, dass die Bertramswiese als Wiese erhalten bleibt. Eine eindeutige Darlegung des Sachverhalts ist dem Ortsbeirat bisher nicht bekannt.

Wir fragen daher den Magistrat:

- kann der Magistrat belegen, wie die Wiese in den Besitz der Stadt Frankfurt gelangt ist und welche Nutzungseinschränkungen damit verbunden sind, z.B. durch Vorlage der entsprechenden Dokumente?

- falls keine derartigen Dokumente vorhanden sind, kann der Magistrat ausschließen, dass diese Nutzungseinschränkung je bestanden hat?

- falls eine derartige Nutzungseinschränkung besteht oder deren Bestehen nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie das Errichten einer Flutlichtanlage auf der Bertramswiese aus Sicht des Magistrats zulässig?

- Hat der Magistrat für die Bertramswiese bisher gegenüber anderen Sportplätzen eine abweichende Handhabung vorgenommen ? Wenn ja, warum und nach welchen Kriterien ist dies geschehen ?

Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2008 brachten GRÜNE, SPD, FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.06.2008 im OBR 9 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 22 · 12.06.2008
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Anregung an den Magistrat OM 2394 2008 1. Die Vorlage OF 682/9 wurde zurückgezogen. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der BFF wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 710/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz und die Aufzählung der Sportplätze in die Begründung nach dem ersten Absatz eingefügt wird. 3. Die Vorlage OF 705/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
BFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. zu 2.: CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF

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