Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße, um die fast fertiggestellten Wohnungen, insbesondere die Sozialwohnungen, zu besichtigen. Dies soll vor dem Bezug der Wohnungen geschehen, um den Mitgliedern des Ortsbeirates einen Eindruck zu vermitteln.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
der Ortsbeirat möge beschließen:
der Ortsvorsteher möge eine Vereinbarung mit der Besitzerin oder dem Besitzer der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstr./Berger Str. (ehemals "Gaumer-Grundstück") treffen, damit sich die Mitglieder des Ortsbeirates zu einer Begehung des Gebäudes vor dem Bezug der Wohnungen zusammenfinden können.
Begründung
Die Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung und für die Mitglieder des Ortsbeirates ist es von Interesse, die Wohnungen zu besichtigen, um sich einen Eindruck insbesondere über die Sozialwohnungen im 1. und 2. Förderweg und . . sowie . . zu verschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2023 brachte LINKE. im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.11.2023 im OBR 4 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)