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Sechs Wochen Zeit für die Einbringung von Haushaltsanträgen müssen sein!

Vorlagentyp: OFdie_farbechten-LINKE.
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanträgen durch den Ortsbeirat 7. Dies soll sicherstellen, dass die Mitglieder ausreichend Zeit haben, um ihre Anregungen zu erarbeiten, insbesondere außerhalb der Ferienzeit. Ziel ist es, die politische Arbeit im Ortsbeirat nicht zu behindern.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen dem Ortsbeirat 7 für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung zu gewähren.

Begründung

Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des OBR 7 fanden die Ortsbeiratssitzungen am 14. März und am 25. April 2023 statt. Die Mitteilungen zum Etatentwurf wurden am 30.3.2023, also nach der Märzsitzung, zugestellt, Antragsschluss für die April-Sitzung war der 12. April, damit waren nur ca. eineinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten, diese lag noch in den Osterferien. Die Ortsbeiratsmitglieder machen nun schon zum zweiten Mal diese Erfahrung: schon im Vorjahr war die Zeit für die Erarbeitung von Etatanregungen viel zu knapp bemessen. Die damalige Begründung, dies sei Folge der Terminierung der Kommunalwahlen, trifft für den Haushalt 2023 nicht zu. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Eine derartige Behinderung der politischen Arbeit im Ortsbeirat 7 darf in Zukunft nicht wiederholt werden. Wir weisen mit unserem Antrag den Magistrat ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2023 brachte die_farbechten-LINKE. im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2023 im OBR 7 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 21 · 04.07.2023
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne2 CDUBFFFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFarbechte/linke
Enthaltung:
1 CDUFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme); 1 CDU, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung