Versetzen des Halteverbotsschildes Philipp-Puth-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob das Halteverbotsschild von der Philipp-Puth-Straße 17 an die Philipp-Puth-Straße 15 versetzt werden kann. Dies soll die Durchfahrt für Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge sicherstellen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob eine Umsetzung des Halteverbotesschildes von der Philipp-Puth-Straße 17 an die Philip-Puth-Straße 15 möglich ist.
Begründung
Da in diesem Bereich das Parken auf beiden Seiten der Philipp-Puth-Straße erlaubt ist kommt es häufig dazu das auf beiden Seiten so geparkt wird das eine Durchfahrt für Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2021 brachte SPD im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme in vorgelegter Fassung))