Bürgerversammlung zur getrennten Abwassergebühr
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Abwassergebühr Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Satzungsänderung zur getrennten Abwassergebühr beschlossen hat und bis heute, den 12.11.2018, noch nicht alle an die Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer in Bergen-Enkheim den Erhebungsbogen zur neuen Gebühr erhalten haben, und viele Bürger dazu Informationen fordern,
Inhalt
Antrag vom 12.11.2018, OF 218/16
Betreff: Bürgerversammlung zur getrennten Abwassergebühr Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Satzungsänderung zur getrennten Abwassergebühr beschlossen hat und bis heute, den 12.11.2018, noch nicht alle an die Kanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer in Bergen-Enkheim den Erhebungsbogen zur neuen Gebühr erhalten haben, und viele Bürger dazu Informationen fordern, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, noch in diesem Jahr eine Bürgerversammlung zur Satzungsänderung einer getrennten Abwassergebühr einzuberufen und bis dahin folgende Fragen zu beantworten:"
- Wie will der Magistrat die arbeitsaufwendige Erfassung der Erhebungsbögen bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung zum 1.1.2019 so abgeschlossen haben, dass alle Gebührenpflichtigen zu der neuen Gebühr herangezogen werden können?
- Wie soll das anfallende Regenwasser "gemessen" werden?
- Wer führt die Messungen durch und welche Mehrkosten entstehen dadurch?
- Soll etwa die Regenwassermenge pauschal und nach welchen Kriterien erfasst werden?
- Wie viel Prozent des Frankfurter Abwassers wird zur Zeit über getrennte Kanalanlagen erfasst?
- Wenn immer mehr Bauherren Zisternen einbauen lassen, ist dann noch ausreichend Wasser zum Abtransport der Fäkalien und anderer fester Stoffe im Abwasser vorhat?
- Werden dann mangels Regenwasser Spülungen mit Trink- oder z.B. Flusswasser nötig, die von den Bürgern ebenfalls bezahlt werden müssen?
- Sollen auch bei monatelanger extremer Hitze und Trockenheit wie in diesem Jahr Regenwasserpauschalen abgerechnet werden, obwohl die Leistung überhaupt nicht erbracht wird?
- Handelt es sich dann nicht um eine weitere Steuer und keine Abgabe? (Es sei hier auf die ironischen Ausführungen eines Kabarettisten zur GEZ-Gebühr verwiesen, der anmerkte er wolle jetzt einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das "Gerät" dazu hätte er ja schließlich.) Jeder der von seinem Dach Regenwasser in den Kanal leitet, spült damit ja auch den Dreck anderer Leute ohne Dach kostenlos mit weg.
- Ist die seuchenhygienisch einwandfreie Entfernung von Brauch- und Regenwasser nicht eine Kernaufgabe der Kommunen, die über Steuern von allen Einwohnern und Gewerbebetrieben zu bezahlen ist?
- Ist es nicht auch über Steuern zu finanzierende Aufgabe der Kommunen dafür zu sorgen, dass die Verkehrsinfrastruktur so ausgelegt ist, dass auch bei Unwettern das Regenwasser schnellstmöglich unterirdisch abgeleitet wird, damit der Verkehr fließen kann.
- Ist nicht zu vermuten, dass bei stark zunehmender Verdichtung im alten Baubestand und vielen Neubauplanungen ganzer Stadtviertel und Hochhäuser die unterirdischen Kanalanlagen dringend erweitert werden müssen? 13 Welche Planungen gibt es dazu?
- Da Oberflächenwasser in unterirdischen Zisternen leicht zur Fäulnis neigt, müssen Zisternen in regelmäßigen Abständen fachmännisch gesäubert werden und das Wasser u.U. mit Chemikalien aufbereitet werden, weil sonst evtl. schädliche Keime z.B. im Garten versprengt werden. Diese Kosten müssen die Eigentümer und evtl. Mieter selber tragen, wobei es auch noch fraglich ist, inwieweit chemisch aufbereitetes Wasser für Natur und Garten gut ist? Begründung: Aus allen diesen Gründen und weiteren Fragen wird die bisherige Information der Bürger als mangelhaft angesehen. Deshalb sollten in einer Bürgerversammlung die Bürger umfassend über diese Neufassung der Satzung und die Folgekosten informiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. November 2018 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.11.2018 im OBR 16 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FDP