Lärmreduktion durch Bereichsleitungswache II (Feuerwache Gallus)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Um die westlichen Einsatzgebiete der Bereichsleitungswache II zu erreichen, müssen die Einsatzfahrzeuge häufig durch die engen Straßen des Gallus oder einen Umweg über den Güterplatz fahren. Dabei muss häufig das Martinshorn eingesetzt werden, da die Verkehrssituation oft unübersichtlich ist. Die Erlaubnis, durch die Heinrichstraße auf die Mainzer Landstraße zu fahren, würde die Fahrten durch die Wohngegenden des Gallus bzw. den stark belasteten Bereich des Güterplatzes reduzieren, die Geschwindigkeit der Einsatzfahrt erhöhen und aufgrund der übersichtlicheren Verkehrssituation auf der Mainzer Landstraße auch die Notwendigkeit reduzieren, das Martinshorn einzusetzen.
- Die Ampelanlagen in der Nähe der Feuerwache sind häufig Anlass dafür, dass sich durch Rot-Phasen der Verkehr staut und die herannahenden Einsatzfahrzeuge sich durch das Martinshorn bemerkbar machen müssen, damit der Weg frei gemacht wird. Würden die jeweiligen Ampelanlagen kontrolliert auf grün geschaltet, wäre der Verkehr für die Einsatzfahrzeuge frei und der Einsatz des Martinshorns wäre nicht mehr nötig.
Inhalt
Antrag vom 17.05.2012, OF 190/1
Betreff:
Lärmreduktion durch Bereichsleitungswache II (Feuerwache Gallus)
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat anerkennt die Arbeitsleistung der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr für die öffentliche Sicherheit im Einsatzgebiet.
Der Ortsbeirat gibt zu bedenken, dass zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nicht nur ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit gehört, sondern auch das Recht auf angemessene Ruhe und Lärmvermeidung.
Der Ortsbeirat gibt der Lärmreduktion eine hohe Priorität, so dass der Ortsbeirat befürwortet, finanzielle Mittel aufzuwenden, um die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.
Dies vorangestellt möge der Magistrat prüfen und berichten,
ob die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße umgekehrt werden kann, so dass die Fahrtrichtung von der Frankenallee zur Mainzer Landstraße verläuft. Dadurch würde es kleineren Einsatzfahrzeugen der Bereichsleitungswache II ermöglicht, für Einsätze in den westlichen Gebieten des Einsatzbereiches auch die Fahrt durch die Heinrichstraße zu erwägen. Dadurch würden die Anwohner der Frankenallee und der Straßenzüge um den Güterplatz entlastet und die Lärmbelastung besser verteilt.
ob die Ampelanlagen an der Ecke Frankenallee/Europaallee, Europaallee/Güterplatz, Güterplatz/Mainzer Landstraße so modifiziert und aufgerüstet werden können, dass die Einsatzfahrzeuge möglichst schnell und ungestört ausrücken können. Dies würde die Lärmbelästigung durch das Martinshorn der Einsatzfahrzeuge vermindern oder gar gänzlich vermeiden. Darüber hinaus könnten die Einsatzfahrzeuge ihre Einsatzorte schneller erreichen.
Begründung:
- Um die westlichen Einsatzgebiete der Bereichsleitungswache II zu erreichen, müssen die Einsatzfahrzeuge häufig durch die engen Straßen des Gallus oder einen Umweg über den Güterplatz fahren. Dabei muss häufig das Martinshorn eingesetzt werden, da die Verkehrssituation oft unübersichtlich ist. Die Erlaubnis, durch die Heinrichstraße auf die Mainzer Landstraße zu fahren, würde die Fahrten durch die Wohngegenden des Gallus bzw. den stark belasteten Bereich des Güterplatzes
reduzieren, die Geschwindigkeit der Einsatzfahrt erhöhen und aufgrund der übersichtlicheren Verkehrssituation auf der Mainzer Landstraße auch die Notwendigkeit reduzieren, das Martinshorn einzusetzen.
- Die Ampelanlagen in der Nähe der Feuerwache sind häufig Anlass dafür, dass sich durch Rot-Phasen der Verkehr staut und die herannahenden Einsatzfahrzeuge sich durch das Martinshorn bemerkbar machen müssen, damit der Weg frei gemacht wird. Würden die jeweiligen Ampelanlagen kontrolliert auf grün geschaltet, wäre der Verkehr für die Einsatzfahrzeuge frei und der Einsatz des Martinshorns wäre nicht mehr nötig.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Mai 2012 wurde diesen Antrag im Ortsbeirat eingebracht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2012 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 3 CDU und FDP (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)