Bebauungsplan Nr. 879, Neubau des Höchster Krankenhauses
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Entscheidung, das Höchster Krankenhaus nicht, wie ursprünglich geplant, im laufenden Betrieb umzubauen, sondern neben dem bisherigen Standort neu zu bauen und dann umzuziehen, ist sehr zu begrüßen. Dadurch wird sowohl dem Personal als auch den Patienten sehr viel Ungemach durch Arbeit auf einer Baustelle erspart. Außerdem kann das neue Krankenhaus viel besser konzipiert werden, wenn man es komplett neu baut, als wenn man in laufenden Betrieb ständig Kompromisse machen muss. Diese Entscheidung und das vom Magistrat geplante Verfahren hierzu wurde Mitgliedern des Ortsbeirats vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass als erster Schritt erst einmal der Bebauungsplan geändert werden muss, der bisher keine Krankenhausnutzung an der für den Neubau geplanten Stelle vorsieht. Erst wenn dies erfolgt ist, kann als zweiter Schritt ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, in dem dann die Pläne für den Neubau erarbeitet werden. Soweit, so gut. Der geplante Wettbewerb sollte aber keine Vorfestlegungen enthalten, die die Arbeiten der Planungsbüros von vorne herein in Richtungen lenken, die vor Ort nicht gewünscht sind. Bezüglich der Verkehrsanbindung hatten die hierzu befragten Mitglieder des Ortsbeirats 6 durchgängig durch alle größeren Parteien mehrmals darauf hin gewiesen, dass nur eine Anbindung von der Gotenstraße aus für sinnvoll und für die Umgebung verträglich angesehen wird. Nun steht aber im M76, der Eingangsbereich des neuen Krankenhauses solle an der Peter-Fischer-Allee sein, also genau am entgegen gesetzten Ende. Dies könnte die Pläne der Planungsbüros dergestalt beeinflussen, dass am Ende etliche ansonsten vielleicht sehr gute Pläne allein schon deshalb verworfen werden müssten, weil sie eine Verkehrsanbindung aus der falschen Richtung vorsehen. Um die Arbeiten also von vorne herein in eine zielführende und konstruktive Richtung zu lenken, sollte schon im Vorfeld des Wettbewerbs klar gemacht werden, wie die Verkehrsanbindung erfolgen soll. Es ist klar, dass erst dann Vorstellungen genauerer Pläne erfolgen können, wenn diese existieren. Das Thema stößt jedoch auf großes Interesse bei Bevölkerung und Ortsbeirat, deswegen sollte frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie eine Einbindung der Menschen vor Ort in den Wettbewerb erfolgen kann.
Inhalt
Antrag vom 11.05.2010, OF 1481/6
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879, Neubau des Höchster Krankenhauses
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- Der Magistrat möge darlegen, wie das wettbewerbliche Verfahren gestaltet werden soll und wie der Ortsbeirat 6 sowie die Bevölkerung dabei eingebunden wird.
- Der Wettbewerb soll so ausgeschrieben werden, dass eine Anbindung des neuen Krankenhauses von der Gotenstraße aus zu erfolgen hat.
- Alle Passagen in der M76, in denen von einem "Eingangsbereich an der Peter-Fischer-Allee“ die Rede ist, werden so umformuliert, dass keine Vorfestlegung auf die Platzierung des künftigen Eingangsbereichs mehr erfolgt.
Begründung:
Die Entscheidung, das Höchster Krankenhaus nicht, wie ursprünglich geplant, im laufenden Betrieb umzubauen, sondern neben dem bisherigen Standort neu zu bauen und dann umzuziehen, ist sehr zu begrüßen. Dadurch wird sowohl dem Personal als auch den Patienten sehr viel Ungemach durch Arbeit auf einer Baustelle erspart. Außerdem kann das neue Krankenhaus viel besser konzipiert werden, wenn man es komplett neu baut, als wenn man in laufenden Betrieb ständig Kompromisse machen muss.
Diese Entscheidung und das vom Magistrat geplante Verfahren hierzu wurde Mitgliedern des Ortsbeirats vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass als erster Schritt erst einmal der Bebauungsplan geändert werden muss, der bisher keine Krankenhausnutzung an der für den Neubau geplanten Stelle vorsieht. Erst wenn dies erfolgt ist, kann als zweiter Schritt ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, in dem dann die Pläne für den Neubau erarbeitet werden.
Soweit, so gut. Der geplante Wettbewerb sollte aber keine Vorfestlegungen enthalten, die die Arbeiten der Planungsbüros von vorne herein in Richtungen lenken, die vor Ort nicht gewünscht sind. Bezüglich der Verkehrsanbindung hatten die hierzu befragten Mitglieder des Ortsbeirats 6 durchgängig durch alle größeren Parteien mehrmals darauf hin gewiesen, dass nur eine Anbindung von der Gotenstraße aus für sinnvoll und für die Umgebung verträglich angesehen wird. Nun steht aber im M76, der Eingangsbereich des neuen Krankenhauses solle an der Peter-Fischer-Allee sein, also genau am entgegen gesetzten Ende.
Dies könnte die Pläne der Planungsbüros dergestalt beeinflussen, dass am Ende etliche ansonsten vielleicht sehr gute Pläne allein schon deshalb verworfen werden müssten, weil sie eine Verkehrsanbindung aus der falschen Richtung vorsehen.
Um die Arbeiten also von vorne herein in eine zielführende und konstruktive Richtung zu lenken, sollte schon im Vorfeld des Wettbewerbs klar gemacht werden, wie die Verkehrsanbindung erfolgen soll.
Es ist klar, dass erst dann Vorstellungen genauerer Pläne erfolgen können, wenn diese existieren. Das Thema stößt jedoch auf großes Interesse bei Bevölkerung und Ortsbeirat, deswegen sollte frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie eine Einbindung der Menschen vor Ort in den Wettbewerb erfolgen kann.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Mai 2010 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die LINKE. gibt zu Tagesordnungspunkt 9. folgende Protokollerklärung ab: "Die LINKE. lehnt eine Bebauung des bisherigen Krankenhausgeländes mit Wohnungen ab. Das Gelände sollte mit weiteren medizinischen Einrichtungen bebaut werden."