Umbenennung der Duisbergstraße in Emmy-Noether-Straße
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Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Umbenennung der Duisbergstraße in Emmy-Noether-Straße vor, um die Verdienste der Mathematikerin Emmy Noether zu würdigen. Die Begründung verweist auf ihre bedeutenden Beiträge zur Mathematik und die Diskriminierung, die sie aufgrund ihres Geschlechts erlebte. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
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Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu veranlassen, dass die bisherige Duisbergstraße die Umbenennung in Emmy-Noether-Straße erfährt.
Begründung
Der OBR2 folgt der mit der ST 1012 vom 6. Juni 2017 gegebenen Abwägung des Magistrats. Die bisherige Duisbergstraße soll daher in Emmy-Noether-Straße umbenannt werden. Emmy Noether (Amalie Emmy Noether) (* 23. März 1882 in Erlangen; † 14. April 1935 in Bryn Mawr, Pennsylvania) - Mathematikerin, Jüdin, Sozialdemokratin und Pazifistin - leistete bahnbrechende Arbeiten zur abstrakten Algebra, die bis in die theoretische Informatik und die theoretische Physik hineinreichen. Das von ihr 1918 vorgestellte Noether-Theorem sollte zu einer der wichtigsten Grundlagen der Physik werden. Trotz Unterstützung von Felix Klein und David Hilbert wurde ihr als Frau das Habilitationsverfahren verweigert; dies gelang erst 1919, nachdem in Deutschland die Weimarer Verfassung gleiche Rechte für Frauen zugestand. Damit rissen gegen sie gerichtete Diskriminierungen nicht ab; die Umstände zwangen Emmy Noether zu bescheidenen Lebensverhältnissen. Immerhin konnte sie 1928/29 eine Gastprofessur in Moskau annehmen, auf der 1930 ein Aufenthalt in Frankfurt am Main folgte. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten zwang sie Ende 1933 zur Emigration in die USA. Emmy Noether verfügte durch ihr Auftreten über die besondere Fähigkeit, andere zu inspirieren und zu fördern; so etwa in den Göttinger Jahren in ihrer "Noether-Schule".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Februar 2021 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.02.2021 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)