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Leerstandsregister für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen

Vorlagentyp: OFFREIE_WÄHLER
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Der Magistrat sollte ein Leerstands Register für das gesamte Stadtgebiet erstellen Er sollte sich am Hamburger Modell orientieren um den Leerstand an Wohnungen und Häuser zu erfassen. Mit den Eigentümern der Wohnungen und Häuser sollten, wie in Hamburg, Gespräche zwecks Vermietung bzw. Instandsetzung geführt werden Begründung: Es dürfen keine weiteren wertvollen Ackerflächen im Stadtgebiet in Bauland umgewandelt werden. Es entsteht der Eindruck, dass Auswirkungen auf das Klima und die Lösung der Verkehrsprobleme nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Eine Orientierung an den Lösungsmöglichkeiten des Hamburger Senats wird empfohlen, dort wurde auch die Stellplatzsatzung abgeschafft umso mehr Anreize zwecks Aufstockungen und Neubau zu schaffen. Die Einrichtung eines Leerstands Registers würde mehr Transparenz über die leerstehenden Wohnungen und Häuser schaffen. Obwohl der Magistrat mehrfach auf bestehende Leerstände in Nieder-Eschbach hingewiesen wurde, hat er bisher in dieser Sache nichts unternommen. Ein gutes Beispiel befindet sich in Nieder-Eschbach( Gem. 506, Flurstück Nr.7) In dieser Siedlung befindet sich in einem Rohbau, mit seit über 40 Jahren drei nicht fertiggestellten Wohnungen. Der Rohbau wird vom Besitzer genutzt, obwohl die Sicherheit fraglich ist. Laut Kaufvertrag mit der Hess. Landgesellschaft sollte innerhalb von 2 Jahren ein Wohnhaus erstellt werden. Alle anderen Grundstücksbesitzer haben sich an diese Vorgabe gehalten.( Kaufvertrag mit Hess. Landgesellschaft vom 29.3.1972 § 8) Deshalb wurde auch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer vorgenommen. Auch gegenüber dem Kriegerdenkmal in der Leo Tolstoi Straße steht seit Jahren eine Haushälfte leer und wird nicht genutzt. Es gibt also innerhalb des Stadtgebietes ungenutzter und leerstehender Wohnraum, es müssen nur die vorgeschlagenen Möglichkeiten genutzt werden, dann brauchen wir auch die von den Anwohner abgelehnten Baugebiete nicht!

Inhalt

Antrag vom 08.11.2017, OF 132/15

Betreff: Leerstandsregister für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Der Magistrat sollte ein Leerstands Register für das gesamte Stadtgebiet erstellen Er sollte sich am Hamburger Modell orientieren um den Leerstand an Wohnungen und Häuser zu erfassen. Mit den Eigentümern der Wohnungen und Häuser sollten, wie in Hamburg, Gespräche zwecks Vermietung bzw. Instandsetzung geführt werden

Begründung: Es dürfen keine weiteren wertvollen Ackerflächen im Stadtgebiet in Bauland umgewandelt werden. Es entsteht der Eindruck, dass Auswirkungen auf das Klima und die Lösung der Verkehrsprobleme nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Eine Orientierung an den Lösungsmöglichkeiten des Hamburger Senats wird empfohlen, dort wurde auch die Stellplatzsatzung abgeschafft umso mehr Anreize zwecks Aufstockungen und Neubau zu schaffen. Die Einrichtung eines Leerstands Registers würde mehr Transparenz über die leerstehenden Wohnungen und Häuser schaffen. Obwohl der Magistrat mehrfach auf bestehende Leerstände in Nieder-Eschbach hingewiesen wurde, hat er bisher in dieser Sache nichts unternommen. Ein gutes Beispiel befindet sich in Nieder-Eschbach( Gem. 506, Flurstück Nr.7) In dieser Siedlung befindet sich in einem Rohbau, mit seit über 40 Jahren drei nicht fertiggestellten Wohnungen. Der Rohbau wird vom Besitzer genutzt, obwohl die Sicherheit fraglich ist. Laut Kaufvertrag mit der Hess. Landgesellschaft sollte innerhalb von 2 Jahren ein Wohnhaus erstellt werden. Alle anderen Grundstücksbesitzer haben sich an diese Vorgabe gehalten.( Kaufvertrag mit Hess. Landgesellschaft vom 29.3.1972 § 8) Deshalb wurde auch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer vorgenommen. Auch gegenüber dem Kriegerdenkmal in der Leo Tolstoi Straße steht seit Jahren eine Haushälfte leer und wird nicht genutzt. Es gibt also innerhalb des Stadtgebietes ungenutzter und leerstehender Wohnraum, es müssen nur die vorgeschlagenen Möglichkeiten genutzt werden, dann brauchen wir auch die von den Anwohner abgelehnten Baugebiete nicht!Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. November 2017 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 15 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.11.2017 im OBR 15 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage OF 132/15 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 SPDFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
1 SPDGrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD, GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung