Angelegenheiten der Kinderbeauftragten in der XIII. Wahlperiode
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat wird gebeten, in den Tagesordnungen des Ortsbeirates die Angelegenheiten der Kinderbeauftragten kontinuierlich aufzunehmen, da der Tagesordnungspunkt sich in der letzten Wahlperiode bewährt hat.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die/der Ortsvorsteher/in wird gebeten, in den Tagesordnungen des Ortsbeirates 10, der XIII. Wahlperiode, in dem Abschnitt "Eigene Angelegenheiten:", den Tagesordnungspunkt "2. Angelegenheiten der Kinderbeauftragten" kontinuierlich aufzunehmen.
Begründung
Der erst spät innerhalb der XII. Wahlperiode aufgenommene Tagesordnungspunkt "2. Angelegenheiten der Kinderbeauftragten" hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. April 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.05.2026 im OBR 10 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme