Auswirkung der Abwassereinleitung des Industrieparks auf das Sindlinger Mainufer bewerten
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des Industrieparks auf das Sindlinger Mainufer bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich um den Rat fachkundiger Personen zu bemühen, die bewerten können, ob die Abwassereinleitung des Industrieparks Höchst (Abfluss der werkseigenen Kläranlage) unmittelbar vor der Sindlinger Mainbrücke sich irgendwie problematisch auf die geplante Fischlaichzone am Sindlinger Mainufer auswirken könnte. Dies sollte sowohl mit Blick auf die Fische als auch mit Blick auf aufgrund des dann flachen Ufers vermehrt ins Wasser geführte Menschenfüße erfolgen. Begründung: Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung am 7. Oktober vorgestellt wurde, plant der Magistrat eine Renaturierung des Sindlinger Mainufers mit einer Flachwasserzone, in der Fische ablaichen sollen und die als Erholungsufer für Menschen geeignet sein soll, die auch mal ein paar Meter in den Main hinein waten können sollen. Nur wenige Meter flussaufwärts befindet sich jedoch mit dem Abfluss der Kläranlage des Industrieparks Höchst eine der größen Abwassereinleitungen in den Main überhaupt. Diese Einleitung des Industrieparks an dieser Stelle besteht seit Jahrzehnten. Waren diese Abwässer in den 1980iger und 1990iger Jahren noch stark mit Chemikalien belastet, ist das Abwasser aufgrund von Verbesserungen an der Kläranlage und vor allem aufgrund von Verbesserungen an den produzierenden Chemieanlagen inzwischen deutlich sauberer geworden. Selbstverständlich sind diese Einleitungen auch den Behörden bekannt und genehmigt. Diese Genehmigungen werden allerdings grundsätzlich nach der allgemeinen Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes erlassen und berücksichtigen nicht zwangsläufig, dass nun sehr nah an der Einleitungsstelle bereits eine sehr intensive Berührung mit dem an dieser Stelle noch weitgehend unverdünnten Abwasser erfolgen würde. Es erscheint angebracht, dass sich fachkundige Personen die genehmigten Werte (sind öffentlich einsehbar) einmal mit Blick auf die geplanten Maßnahmen ansehen und beurteilen, ob die Maßnahme an dieser Nähe zur Einleitstelle wirklich sinnvoll ist.
Inhalt
Antrag vom 20.10.2014, OF 1156/6
Betreff: Auswirkung der Abwassereinleitung des Industrieparks auf das Sindlinger Mainufer bewerten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich um den Rat fachkundiger Personen zu bemühen, die bewerten können, ob die Abwassereinleitung des Industrieparks Höchst (Abfluss der werkseigenen Kläranlage) unmittelbar vor der Sindlinger Mainbrücke sich irgendwie problematisch auf die geplante Fischlaichzone am Sindlinger Mainufer auswirken könnte. Dies sollte sowohl mit Blick auf die Fische als auch mit Blick auf aufgrund des dann flachen Ufers vermehrt ins Wasser geführte Menschenfüße erfolgen.
Begründung: Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung am 7. Oktober vorgestellt wurde, plant der Magistrat eine Renaturierung des Sindlinger Mainufers mit einer Flachwasserzone, in der Fische ablaichen sollen und die als Erholungsufer für Menschen geeignet sein soll, die auch mal ein paar Meter in den Main hinein waten können sollen. Nur wenige Meter flussaufwärts befindet sich jedoch mit dem Abfluss der Kläranlage des Industrieparks Höchst eine der größen Abwassereinleitungen in den Main überhaupt. Diese Einleitung des Industrieparks an dieser Stelle besteht seit Jahrzehnten. Waren diese Abwässer in den 1980iger und 1990iger Jahren noch stark mit Chemikalien belastet, ist das Abwasser aufgrund von Verbesserungen an der Kläranlage und vor allem aufgrund von Verbesserungen an den produzierenden Chemieanlagen inzwischen deutlich sauberer geworden. Selbstverständlich sind diese Einleitungen auch den Behörden bekannt und genehmigt. Diese Genehmigungen werden allerdings grundsätzlich nach der allgemeinen Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes erlassen und berücksichtigen nicht zwangsläufig, dass nun sehr nah an der Einleitungsstelle bereits eine sehr intensive Berührung mit dem an dieser Stelle noch weitgehend unverdünnten Abwasser erfolgen würde. Es erscheint angebracht, dass sich fachkundige Personen die genehmigten Werte (sind öffentlich einsehbar) einmal mit Blick auf die geplanten Maßnahmen ansehen und beurteilen, ob die Maßnahme an dieser Nähe zur Einleitstelle wirklich sinnvoll ist.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Oktober 2014 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.11.2014 im OBR 6 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 3 SPD, REP und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD