Stadtpolizei auf Fahrrädern: Polizeiliche Kontrollen von Fahrradfahrern
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Polizeiliche Kontrollen von Fahrradfahrern Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbeirat 5 ab sofort: Stadtpolizei auf Fahrrädern zum Schutz der Bürger gegen Fahrrad-Rowdies einzusetzen Und verstärkt polizeiliche Kontrollen von Radfahrern durchführen zu lassen Begründung: Am 16.08.2018 ereignete sich in der Güntherstraße in Niederrad ein schwerwiegender Unfall an einer Baustelle auf dem Bürgersteig - mit ausdrücklichem Fahrverbot für Zweiräder - . Mit erhöhter Geschwindigkeit hat ein Radfahrer einen kleinen, 5 1/2 Jahre alten - an der Leine geführten Hund angefahren und ihm einen doppelten Bruch des Oberkiefers zugefügt. In einer Not-OP mußte er versorgt werden, weitere Operationen stehen an. Ganz zu schweigen von den Kosten. Der Fahrer beging Fahrerflucht. Das Ausmaß regelwidrig fahrender Radler ist weitgehend bekannt, dennoch hier einige Verhaltensweisen, die Bürger an obiger Baustelle hinnehmen müssen: "Tägliches besorgt sein um die eigene Gesundheit, da trotz Verbotes, von beiden Seiten Fahrräder angerauscht kommen, Beleidigungen mit Fäkalausdrücken, angedrohte Prügel, Angst um Kinder und Gehbehinderte". Radfahr-Rowdies verschaffen sich skrupellos ihr eigenes vermeintliches Recht. Die Gefährdung der Bürger auf Bürgersteigen, Baustellen mit eingeschränkten Regeln, usw. durch Rowdies nimmt täglich zu. Obwohl Radler, ebenso wie Autofahrer, generell den Verkehrsregeln unterliegen, besteht der Eindruck einer Parallelgesellschaft auf Rädern. Alte Menschen, Behinderte, Kinder, Personen mit Kinderwagen, selbst ganz normale Bürger, haben keinerlei Chance sich zur Wehr zu setzen und Rowdies zur Rechenschaft zu ziehen (etwa bei mutwilligen Schäden am Auto), da es keinerlei Identifikationsmöglichkeiten gibt. Um so wichtiger ist für unsere zu schützenden Bürger das Vorhandensein und die Kontrolle durch eine Stadtpolizei auf Fahrrädern.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2018, OF 1097/5
Betreff: Stadtpolizei auf Fahrrädern: Polizeiliche Kontrollen von Fahrradfahrern Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbeirat 5 ab sofort: Stadtpolizei auf Fahrrädern zum Schutz der Bürger gegen Fahrrad-Rowdies einzusetzen Und verstärkt polizeiliche Kontrollen von Radfahrern durchführen zu lassen
Begründung: Am 16.08.2018 ereignete sich in der Güntherstraße in Niederrad ein schwerwiegender Unfall an einer Baustelle auf dem Bürgersteig - mit ausdrücklichem Fahrverbot für Zweiräder - . Mit erhöhter Geschwindigkeit hat ein Radfahrer einen kleinen, 5 1/2 Jahre alten - an der Leine geführten Hund angefahren und ihm einen doppelten Bruch des Oberkiefers zugefügt. In einer Not-OP mußte er versorgt werden, weitere Operationen stehen an. Ganz zu schweigen von den Kosten. Der Fahrer beging Fahrerflucht. Das Ausmaß regelwidrig fahrender Radler ist weitgehend bekannt, dennoch hier einige Verhaltensweisen, die Bürger an obiger Baustelle hinnehmen müssen: "Tägliches besorgt sein um die eigene Gesundheit, da trotz Verbotes, von beiden Seiten Fahrräder angerauscht kommen, Beleidigungen mit Fäkalausdrücken, angedrohte Prügel, Angst um Kinder und Gehbehinderte". Radfahr-Rowdies verschaffen sich skrupellos ihr eigenes vermeintliches Recht. Die Gefährdung der Bürger auf Bürgersteigen, Baustellen mit eingeschränkten Regeln, usw. durch Rowdies nimmt täglich zu. Obwohl Radler, ebenso wie Autofahrer, generell den Verkehrsregeln unterliegen, besteht der Eindruck einer Parallelgesellschaft auf Rädern. Alte Menschen, Behinderte, Kinder, Personen mit Kinderwagen, selbst ganz normale Bürger, haben keinerlei Chance sich zur Wehr zu setzen und Rowdies zur Rechenschaft zu ziehen (etwa bei mutwilligen Schäden am Auto), da es keinerlei Identifikationsmöglichkeiten gibt. Um so wichtiger ist für unsere zu schützenden Bürger das Vorhandensein und die Kontrolle durch eine Stadtpolizei auf Fahrrädern.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2018 brachte BFF im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.