Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt - Teil 2
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Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt - Teil 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als weitere Akten sämtliche Unterlagen zu den Geldbewegungen zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO bzw. deren Unterorganisationen im Zeitraum von 01.07.2015 bis heute vorzulegen, die sich auf die Betreuung von Asylbewerberunterkünften beziehen (Anweisungen, Überweisungen etc.). Begründung: Die bisherige Akteneinsichtnahme hat gezeigt, dass die vorgelegten Unterlagen weitgehend unsortiert und unvollständig sind. Sie lassen eine Rekonstruktion der Vorgänge insoweit nicht zu. Insbesondere lassen sie nicht erkennen, welche Zahlungen die Stadt Frankfurt an die AWO im Zusammenhang mit den von der AWO betriebenen Flüchtlingsunterkünften geleistet hat.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2019, NR 969
Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu Verträgen der Stadt Frankfurt mit der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt - Teil 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als weitere Akten sämtliche Unterlagen zu den Geldbewegungen zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO bzw. deren Unterorganisationen im Zeitraum von 01.07.2015 bis heute vorzulegen, die sich auf die Betreuung von Asylbewerberunterkünften beziehen (Anweisungen, Überweisungen etc.).
Begründung: Die bisherige Akteneinsichtnahme hat gezeigt, dass die vorgelegten Unterlagen weitgehend unsortiert und unvollständig sind. Sie lassen eine Rekonstruktion der Vorgänge insoweit nicht zu. Insbesondere lassen sie nicht erkennen, welche Zahlungen die Stadt Frankfurt an die AWO im Zusammenhang mit den von der AWO betriebenen Flüchtlingsunterkünften geleistet hat.Hauptvorlage: Sonstige vom 28.06.2019, S 259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2019 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)