Straßenbezeichnungen an der Universität
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Universität Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung fordert den zuständigen Ortsbeirat 2 auf, bei der Umbenennung von Straßen in der Umgebung des Universitäts-Campus einen Anteil von mindestens 50 % Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Verschiedene Medien berichteten, dass auf Wunsch des Senats Goethe-Universität im Jubiläumsjahr zum 100.sten Bestehen verschiedene Straßen und Plätze in der Nähe des Campus umbenannt werden sollen. Geplant ist nach Angaben der Medien, den Grüneburgplatz vor dem Eingang zum Campus Westend in Norbert-Wollheim-Platz umzubenennen; die Lübecker Straße entlang der Neubauten soll künftig Adorno-Straße heißen, der Bremer-Platz soll in Horkheimer-Platz umbenannt werden. Norbert Wollheim (1913-1998) verklagte 1950 die I.G. Farben auf Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter. Der frühere Hauptsitz des Unternehmens ist heute das zentrale Gebäude der Goethe-Universität. Der Senat der Goethe-Universität schlug vor, auch Theodor W. Adorno (1903-1969) und Max Horkheimer (1895-1973) als Namensgeber zu berücksichtigen, die Begründer der Frankfurter Schule und der kritischen Theorie. Die Änderung nichtssagender und einfallsloser Straßennamen - wie Lübecker Straße oder Bremer Platz - und Benennung nach bedeutenden Persönlichkeiten ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sollte hier in jedem Fall ein Anteil von mindestens 50 % Frauennamen berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass bereits die Universität selbst nach einem Mann (Johann Wolfgang Goethe) benannt ist, ist die Benennung der an die Universität angrenzenden Straßen ausschließlich nach Männern - auch wenn diese für die Universität eine besondere Bedeutung hatten - nicht akzeptabel. So können Straßen z.B. nach Nobelpreisträgerinnen benannt werden, die an der Frankfurter Universität tätig waren. Auch wenn die Benennung von Straßen in die originäre Zuständigkeit des Ortsbeirates fällt, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung in dieser Frage klar positionieren.
Inhalt
Antrag vom 14.04.2014, NR 874
Betreff: Straßenbezeichnungen an der Universität Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung fordert den zuständigen Ortsbeirat 2 auf, bei der Umbenennung von Straßen in der Umgebung des Universitäts-Campus einen Anteil von mindestens 50 % Frauen zu berücksichtigen.
Begründung: Verschiedene Medien berichteten, dass auf Wunsch des Senats Goethe-Universität im Jubiläumsjahr zum 100.sten Bestehen verschiedene Straßen und Plätze in der Nähe des Campus umbenannt werden sollen. Geplant ist nach Angaben der Medien, den Grüneburgplatz vor dem Eingang zum Campus Westend in Norbert-Wollheim-Platz umzubenennen; die Lübecker Straße entlang der Neubauten soll künftig Adorno-Straße heißen, der Bremer-Platz soll in Horkheimer-Platz umbenannt werden. Norbert Wollheim (1913-1998) verklagte 1950 die I.G. Farben auf Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter. Der frühere Hauptsitz des Unternehmens ist heute das zentrale Gebäude der Goethe-Universität. Der Senat der Goethe-Universität schlug vor, auch Theodor W. Adorno (1903-1969) und Max Horkheimer (1895-1973) als Namensgeber zu berücksichtigen, die Begründer der Frankfurter Schule und der kritischen Theorie. Die Änderung nichtssagender und einfallsloser Straßennamen - wie Lübecker Straße oder Bremer Platz - und Benennung nach bedeutenden Persönlichkeiten ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sollte hier in jedem Fall ein Anteil von mindestens 50 % Frauennamen berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass bereits die Universität selbst nach einem Mann (Johann Wolfgang Goethe) benannt ist, ist die Benennung der an die Universität angrenzenden Straßen ausschließlich nach Männern - auch wenn diese für die Universität eine besondere Bedeutung hatten - nicht akzeptabel. So können Straßen z.B. nach Nobelpreisträgerinnen benannt werden, die an der Frankfurter Universität tätig waren. Auch wenn die Benennung von Straßen in die originäre Zuständigkeit des Ortsbeirates fällt, sollte sich die Stadtverordnetenversammlung in dieser Frage klar positionieren.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 16.04.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. April 2014 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)