Amtliches Regelwerk befolgen: Auf Genderzeichen in der Stadtverwaltung verzichten!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Verzicht auf Genderzeichen in der Stadtverwaltung und deren Kommunikation. Dies basiert auf der Bestätigung des Rates für deutsche Rechtschreibung, dass solche Zeichen nicht zur deutschen Orthographie gehören. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit der Texte.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wolle veranlassen, dass auf die Verwendung von sogenannten Genderzeichen, also dem Asterisk (*), dem Unterstrich (_) oder dem Doppelpunkt (:) als orthographische Zeichen im Wortinnern, in der Stadtverwaltung, städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie in sämtlicher Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich verzichtet wird.
Anstelle dessen wird dazu angehalten, sich an der gerade erst am 14. Juli 2023 vom "Rat für deutsche Rechtschreibung" bestätigten Regelung zu orientieren, dass diese Wortbinnenzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie gehören und auch nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen.
Stattdessen soll daher auf den Gebrauch von Doppelnennungen, Schrägstrichlösungen oder Ersatzformen zurückgegriffen werden.
Begründung
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 14.07.2023 seine Auffassung vom 26.03.2021 bestätigt, Asterisk ("Gender-Stern), Unterstrich ("Gender-Gap"), Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege aufzunehmen. Unabhängig davon, dass Genderzeichen damit nach wie vor nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie gehören, ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Umfragen von Meinungsforschungsinstituten regelmäßig bestätigen, dass nahezu zwei Drittel der deutschen Bevölkerung eine "gendergerechte Sprache" ablehnen. Das Journal Frankfurt hat bereits im November 2021 sehr richtig festgestellt, dass Sprache "auf keinen Fall dogmatisch oder erzieherisch" sein darf und verzichtet daher - auch zugunsten einer besseren Lesbarkeit -- seitdem wieder auf die Verwendung von Genderzeichen. Der Magistrat, die Stadt Frankfurt sowie deren Beteiligungsgesellschaften sollten sich daher grundsätzlich an den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung sowie dem amtlichen Regelwerk und dem Mehrheitswillen der Bevölkerung orientieren und generell auf die Verwendung von Genderzeichen verzichten. Dies kommt letztlich auch einer besseren Verständlichkeit und der automatisierten Lesbarkeit bzw. Übersetzbarkeit der Texte zugute, wovon insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sowie Nicht-Muttersprachler profitieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Juli 2023 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.09.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung)