Hinweisgeberschutzgesetz transparent implementieren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die zeitnahe Erstellung eines Fahrplans zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der städtischen Verwaltung. Dies soll den Schutz von hinweisgebenden Personen stärken und eine transparente Implementierung gewährleisten. Die regelmäßige Berichterstattung an das Stadtparlament wird als sinnvoll erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, zeitnah einen Fahrplan für die Umsetzung der sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) ergebenden Maßnahmen innerhalb der städtischen Verwaltung aufzustellen. Für diesen Fahrplan identifiziert der Magistrat Meilensteine mit Ziel-Datum für deren Umsetzung. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung vom Erreichen der Meilensteine. Wird ein Meilenstein zum vorgesehenen Ziel-Datum nicht erreicht, berichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung hiervon unaufgefordert und nennt Gründe für das Nicht-Erreichen des Meilensteins.
Begründung
Am 11.5.2023 verabschiedete der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz. Es tritt zum 2.7.2023 in Kraft. Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz wird der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen wird gestärkt. Durch das HinSchG wird sichergestellt, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Die Umsetzung des HinSchG wird somit die bereits bestehende innerbehördliche Bekämpfung von Extremismus und Korruption sinnvoll ergänzen und stärken. Um eine transparente Implementierung von Meldestellen zu gewährleisten, ist die Einbindung des Stadtparlaments durch regelmäßige Berichterstattung sinnvoll und angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.