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Maroden Schöppenbrunnen sichern und eine Kopie in der Neuen Altstadt aufstellen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Begründung

Kopie in der Neuen Altstadt aufstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: dem für die Standorte von Brunnen zuständigen Ortsbeirat 1 folgende Vorschläge zuzuleiten, damit bei dessen Zustimmung der Magistrat die entsprechenden Maßnahmen veranlassen kann: In Anlehnung an die früheren Stadtverordnetenbeschlüsse zum Schöppenbrunnen (§§ 5061 zu Nr. 1008 und 948/2014) und Diskussionen im Ortsbeirat 1 sowie an die Untersuchungen des Restaurators Hangleiter zum aktuellem Zustand des Brunnens in der Fried-Lübbecke-Anlage soll eine originalgetreue Kopie des Schöppenbrunnens gefertigt und vor der "Goldenen Waage" auf das bauseits bereits gefertigtem Fundament aufgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem ursprünglich für die Aufstellung des Schöppenbrunnens bereitstehenden Budgets der DomRömer GmbH. Das Original des Schöppenbrunnens soll umgehend in seinem jetzigen Zustand gesichert werden, damit es infolge der Witterung nicht weiteren Schaden nimmt. Begründung: Zusammenfassung und Bewertung der Beobachtungen (Mai 2016) aus dem Gutachten des Restaurators Hans Michael Hangleiter: Die Kaiserfigur auf der Säule zeigt sowohl am Stein als auch an den Fassungsschichten erhebliche Schäden. Die am jetzigen Standort stattfindende freie Bewitterung wird die Schadensentwicklung erheblich beschleunigen und dazu führen, dass auch Steinteile vom Absturz bedroht sind. In erheblichem Umfang sind auch die Fassungsschichten gefährdet. Die Schädigung der Kaiserfigur ist bereits so weit fortgeschritten, dass dringend entsprechenden Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Soweit heute erkennbar bleibt bei freier Bewitterung auch nach Abschluss der möglichen Konservierungsmaßnahmen die Notwendigkeit zu regelmäßigen Wartungs- und Pflegemaßnahmen bestehen. Diese sollten dringend im Abstand von mindestens 2 Jahren durchgeführt werden um ein Gefährdungsrisiko für Passanten zu minimieren. In einer zweiten vertiefenden Stellungnahme hat Restaurator Hangleiter 2017 dargelegt, dass der Schöppenbrunnen in seinem heutigen Zustand nicht restauriert werden könne und für einen Standort im Freien nicht mehr geeignet sei. Daher ist es dringend notwendig, eine Kopie zu erstellen. Die Kosten für den Abbau, die Lagerung und die Konstruktion des neuen alten Brunnen sind gemäß dem Bericht des Geschäftsführers der DomRömer GmbH Herrn Guntersdorf bereits im ursprünglich für die Aufstellung des Schöppenbrunnens geplanten Budget eingepreist. Nach eingehenden Diskussionen im Sonderaussschuss und Recherchen beim Denkmalamt und der DomRömer-GmbH hat der Aufsichtsrat DomRömer am 09.04.2018 beschlossen, eine Kopie des Schöppenbrunnens an den vorgeschlagenen Standort zwischen Dom und Goldener Waage aufstellen zu lassen, von den zwei vorliegenden Angeboten das günstigere zu nehmen, und hat eine weitere Ausschreibung für entbehrlich erachtet. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt diesen Beschluss und fordert den Magistrat nun zu dessen zügiger Umsetzung auf.

Inhalt

Antrag vom 19.04.2018, NR 563

Betreff: Maroden Schöppenbrunnen sichern und eine Kopie in der Neuen Altstadt aufstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: dem für die Standorte von Brunnen zuständigen Ortsbeirat 1 folgende Vorschläge zuzuleiten, damit bei dessen Zustimmung der Magistrat die entsprechenden Maßnahmen veranlassen kann: In Anlehnung an die früheren Stadtverordnetenbeschlüsse zum Schöppenbrunnen (§§ 5061 zu Nr. 1008 und 948/2014) und Diskussionen im Ortsbeirat 1 sowie an die Untersuchungen des Restaurators Hangleiter zum aktuellem Zustand des Brunnens in der Fried-Lübbecke-Anlage soll eine originalgetreue Kopie des Schöppenbrunnens gefertigt und vor der "Goldenen Waage" auf das bauseits bereits gefertigtem Fundament aufgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem ursprünglich für die Aufstellung des Schöppenbrunnens bereitstehenden Budgets der DomRömer GmbH. Das Original des Schöppenbrunnens soll umgehend in seinem jetzigen Zustand gesichert werden, damit es infolge der Witterung nicht weiteren Schaden nimmt.

Begründung: Zusammenfassung und Bewertung der Beobachtungen (Mai 2016) aus dem Gutachten des Restaurators Hans Michael Hangleiter: Die Kaiserfigur auf der Säule zeigt sowohl am Stein als auch an den Fassungsschichten erhebliche Schäden. Die am jetzigen Standort stattfindende freie Bewitterung wird die Schadensentwicklung erheblich beschleunigen und dazu führen, dass auch Steinteile vom Absturz bedroht sind. In erheblichem Umfang sind auch die Fassungsschichten gefährdet. Die Schädigung der Kaiserfigur ist bereits so weit fortgeschritten, dass dringend entsprechenden Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Soweit heute erkennbar bleibt bei freier Bewitterung auch nach Abschluss der möglichen Konservierungsmaßnahmen die Notwendigkeit zu regelmäßigen Wartungs- und Pflegemaßnahmen bestehen. Diese sollten dringend im Abstand von mindestens 2 Jahren durchgeführt werden um ein Gefährdungsrisiko für Passanten zu minimieren. In einer zweiten vertiefenden Stellungnahme hat Restaurator Hangleiter 2017 dargelegt, dass der Schöppenbrunnen in seinem heutigen Zustand nicht restauriert werden könne und für einen Standort im Freien nicht mehr geeignet sei. Daher ist es dringend notwendig, eine Kopie zu erstellen. Die Kosten für den Abbau, die Lagerung und die Konstruktion des neuen alten Brunnen sind gemäß dem Bericht des Geschäftsführers der DomRömer GmbH Herrn Guntersdorf bereits im ursprünglich für die Aufstellung des Schöppenbrunnens geplanten Budget eingepreist. Nach eingehenden Diskussionen im Sonderaussschuss und Recherchen beim Denkmalamt und der DomRömer-GmbH hat der Aufsichtsrat DomRömer am 09.04.2018 beschlossen, eine Kopie des Schöppenbrunnens an den vorgeschlagenen Standort zwischen Dom und Goldener Waage aufstellen zu lassen, von den zwei vorliegenden Angeboten das günstigere zu nehmen, und hat eine weitere Ausschreibung für entbehrlich erachtet. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt diesen Beschluss und fordert den Magistrat nun zu dessen zügiger Umsetzung auf.Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 442 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Versandpaket: 25.04.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2018 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.04.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 10 · 23.04.2018
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 563 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (NR 442 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (NR 442 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 948/14) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 442 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 442 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 26.04.2018
TO II, TOP 3
Angenommen
1. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 563 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 948/14) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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