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Keine soziale Kälte beim städtischen Wohnungs- und Immobilienkonzern ABG!

Vorlagentyp: NRBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass die ABG FRANKFURT HOLDING die Heiztemperaturen in städtischen Wohnungen und Bürgerhäusern anpasst, um soziale Kälte zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig für vulnerable Gruppen, die unter den aktuellen Regelungen leiden. Ziel ist es, eine soziale Stadt zu erhalten, auch in Krisenzeiten.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird damit beauftragt, bei der Geschäftsführung des städtischen Wohnungs- und Immobilienkonzerns ABG FRANKFURT HOLDING umgehend darauf hinzuwirken, dass die erreichbaren Temperaturen in den zentral beheizten Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr auf tagsüber höchstens 20 Grad bzw. nachts auf maximal 18 Grad Celsius begrenzt werden.
  2. Weiterhin wird der Magistrat damit beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass auch die Begegnungsräume in den Bürgerhäusern der SAALBAU, ebenfalls ein Unternehmen der ABG FRANKFURT HOLDING, in diesem Winter für die jeweilige Nutzung so ausreichend beheizt werden, dass bei dort stattfindenden Veranstaltungen niemand frieren muss.

Begründung

zu

  1. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Menschen, die in einer der etwa 34.000 zentral beheizten Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG leben, die jeweilige Raumtemperatur in deren eigenen vier Wänden nicht auch weiterhin selbstbestimmt und in Eigenverantwortung regulieren können. Damit sind sie gegenüber Mieterinnen und Mietern, die in von privaten Eigentümern vermietetem Wohnraum leben und wo eine solche Zwangsmaßnahme nicht ergriffen wird, eindeutig benachteiligt. Diese erzwungene Drosselung der Raumtemperatur auf maximal 20 Grad Celsius in den zentral beheizten Wohnungen der ABG stellt insbesondere für behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen sowie Familien mit Babys und Kleinkindern eine besondere Härte dar. Die generelle Absenkung der Temperatur in der Nacht auf maximal 18 Grad Celsius mag zwar gerade noch an der Untergrenze des rechtlich zulässigen Wertes liegen, ist jedoch für den zuvor genannten Personenkreis ebenso eine Zumutung wie für Menschen, die in Schicht arbeiten oder aus anderen Gründen eher nachtaktiv sind. Zudem handelt es sich bei den vom Bundesumweltamt herausgegebenen Richtwerten zum Heizen und zur Raumtemperatur ausschließlich um eine Empfehlung, die insbesondere bei einer Begrenzung der Raumtemperatur im Wohnbereich auf 20 Grad Celsius die Einschränkung beinhaltet "sofern die Temperatur als behaglich empfunden wird." (siehe https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur#unsere-tipps). Anstatt ihren Mieterinnen und Mietern die Umsetzung dieser empfohlenen Werte aufzuzwingen, sollte die ABG FRANKFURT HOLDING stattdessen auf deren Eigenverantwortung und umsichtige Handlungsweise in dieser Frage vertrauen - sowohl im Hinblick auf Energieeinsparung als auch auf Kostenreduzierung. Im Übrigen plädiert auch der Mieterbund Deutschland dafür, hier auf die Eigenverantwortung der Mieter zu setzen. zu
  2. Gerade in einer Zeit, in der sich viele, zumeist ältere Menschen, die Kosten für Wärme kaum noch leisten können und daher aus Kostengründen häufig in einer nicht ausreichend geheizten Wohnung leben, müssen zumindest die Begegnungsräume in den städtischen Bürgerhäusern der SAALBAU, die ebenfalls zur ABG FRANKFURT HOLDING gehört, für die jeweilige Nutzung so ausreichend beheizt werden, dass Besucherinnen und Besucher nicht auch noch dort frieren müssen. Zudem darf nicht der Fall eintreten, dass Frankfurter Bürgerinnen und Bürger Veranstaltungen z. B. von Vereinen fernbleiben, weil sie fürchten, die Räumlichkeiten in den Bürgerhäusern der SAALBAU seien nicht ausreichend beheizt und sie könnten mit der Teilnahme an einer Veranstaltung dort ihre Gesundheit gefährden. In diesem Punkt bedarf es zudem einer klaren Aussage durch Politik und ABG, um einer dahingehenden Verunsicherung in der Bevölkerung, die bereits spürbar erkennbar ist, entgegenzuwirken. Für alle beiden Punkte gilt zudem abschließend, dass Frankfurt auch in dieser - ursächlich aufgrund einer völlig verfehlten Energiewende und nicht durchdachter Sanktionsmaßnahmen der Bundesregierung herbeigeführten - Krisensituation eine soziale Stadt bleiben muss. Soziale Kälte darf deshalb gerade beim städtischen Wohnungs- und Immobilienkonzern ABG FRANKFURT HOLDING keinen Platz haben!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. November 2022 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 14 · 24.01.2023
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 540 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 14 · 26.01.2023
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 540 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFDPÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) AfD und BFF-BIG (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 540 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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