Lärmvorsorge und -sanierung der Bundesfernstraßen in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf den Bundesfernstraßen in Frankfurt, um den rechtlichen Anspruch auf Lärmschutz zu wahren. Die Maßnahmen umfassen unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und den Ausbau aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, mit der Autobahn GmbH des Bundes eine rechtsgültige Vereinbarung mit Zeit- und Maßnahmenplan über zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf allen Bundesfernstraßen-Abschnitten zu treffen, die innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt liegen. Zu vereinbarende zusätzliche Maßnahmen sind:
- Tempo 80 auf allen Autobahnen innerhalb des Stadtgebiets.
- Verbesserung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen, also flächendeckend Lärmschutzwände bzw. -wälle und lärmmindernde Fahrbahnbeläge.
- Passiver Lärmschutz, also die Förderung baulicher Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden, dort wo die Lärmsituation es gemäß der Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erforderlich machen.
Begründung
In Deutschland besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz. Bei Straßenlärm besteht dieser meist nur beim Neubau bzw. einer wesentlichen Änderung von Straßen. Seit 1978 allerdings ermöglicht es die sogenannte Lärmsanierung bei bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Stadtregierung lehnt in ihrem Koalitionsvertrag den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt grundsätzlich ab. Kürzlich aber hat der Magistrat mitgeteilt, dass von der DEGES derzeit der Ausbau des Nordwestkreuzes und des Westkreuzes sowie der Strecke zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz auf 10 Fahrstreifen geplant wird und im Rahmen der Planungen die Vorsorgerichtlinien der Lärmberechnungen der RLS-19 beachtet und umgesetzt werden. Es ist also davon auszugehen, dass die Ausbaupläne der Autobahnen in und um Frankfurt als wesentliche Änderungen der Bundesfernstraßen anzusehen sind und die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden sind. Für Autobahnabschnitte innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets, die nicht wesentlich geändert werden, ist die sogenannte Lärmsanierung anzuwenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 15 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.09.2022 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf15 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Zustimmung) bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: WBE, GRÜNE, SPD und LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: WBE, GRÜNE, SPD, LINKE und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und 1 SPD (= Zustimmung); 1 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, SPD, BFF und FDP gegen 1 GRÜNE (= Annahme) sowie 1 CDU und 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)